Nachhaltige Beschaffung
Die öffentliche Verwaltung hat immense Einflussmöglichkeiten: Sie hat nicht bloß eine Vorbildfunktion beim nachhaltigen Konsum gegenüber Verbraucherinnen und Endnutzern. Sie kann durch ihre Einkaufsentscheidungen eine außerordentliche Wirkung auf den Markt für umweltfreundliche Produkte entfalten.
Seit der Vergaberechtsreform 2016 können Nachhaltigkeitsaspekte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verstärkt berücksichtigt werden. Gemäß Paragraf 97 Absatz 3 GWB und Paragraf 2 Absatz 3 Unterschwellenvergabeordnung werden umweltbezogene Aspekte bei der Vergabe berücksichtigt. Diese Verpflichtung wird mit mehreren Ermessensvorschriften oder zwingenden Regelungen beispielsweise aus der Vergabeverordnung (VgV) untermauert.
Das Vergaberecht bietet einige Optionen, Nachhaltigkeitskriterien anzuwenden und zu kombinieren, sei es während der Selektion des Auftragsgegenstandes, in der Leistungsbeschreibung, innerhalb der Eignungskriterien oder den Zuschlagskriterien. Beschafferinnen und Beschaffer haben verhältnismäßig viele Spielräume zur Umsetzung einer nachhaltigen Beschaffung.
Sicherstellung einer nachhaltigen IT-Beschaffung
In Zusammenarbeit mit Gremien des Bundes konnten inzwischen verschiedene Grundsteine für eine nachhaltige IT-Beschaffung gelegt werden. So konnten richtungsweisende Vorgaben in der Architekturrichtlinie für die IT des Bundes, in der Soll-Konzeption der IT-Beschaffungsbündelung und in der IT-Beschaffungsstrategie verankert werden, die IT-Beschaffende dabei unterstützen sollen, nachhaltige und ressourcenschonende Produkte bei der Beschaffung zu identifizieren. Verbunden mit einer Orientierung an der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) und der aktuellen Vergabeverordnung werden Beschaffenden darüber hinaus Hilfsmittel zur Verfügung gestellt, um Nachhaltigkeitsaspekte während des Vergabe- und Ausschreibungsprozesses zu berücksichtigen.
Aus den Kriterien des "Blauen Engels" (UZ-161) wurden für unterschiedliche Beschaffungsgegenstände Leitfäden für Beschaffer entwickelt. Darüber hinaus wurde als Arbeitshilfe für Beschaffer ein Bewertungsmodell entwickelt.