Der Europäische Stresstest

Aktuelles

ENSREG hat vom 22. bis 26. April 2013 unter deutscher Leitung einen gemeinsamen Workshop ausgerichtet, bei dem die teilnehmenden Staaten den Stand der Umsetzung der Ergebnisse des europäischen Stresstests darlegten und ihre Maßnahmenpläne erläuterten. Lehren aus dem Reaktorunfall in Fukushima werden gezogen, notwendige Maßnahmen sind bereits umgesetzt oder sollen mit zum Teil ambitionierten Zielvorgaben in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Die Teilnehmenden befürworteten, in zwei oder drei Jahren ihre Aktionspläne erneut einer solchen gegenseitigen Überprüfung zu unterziehen. Der Abschlussbericht des Workshops wurde Ende Mai von ENSREG gebilligt und am 10. Juni auf der Internetseite von ENSREG veröffentlicht. Die Ergebnisse des Workshops werden weiterhin auf der ENSREG-Safety Conference im Juni 2013 vorgestellt.

1. Umfassende Risiko- und Sicherheitsbewertung der Atomkraftwerke in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Unmittelbar nach dem Beginn der Reaktorkatastrophe in Fukushima hatte EU-Energiekommissar Oettinger die Leitungen der Energieministerien Beschäftigte der kerntechnischen Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten sowie Vertreter der Industrie am 15. März 2011 nach Brüssel eingeladen, um Reaktionen auf den Unfall zu beraten. Bei diesem Treffen haben sich alle Teilnehmenden auf die Durchführung von umfassenden Sicherheitsbewertungen der Atomkraftwerke in der Europäischen Union geeinigt. Die Schweiz und die Ukraine haben sich ebenfalls bereit erklärt, an diesem Stresstest teilzunehmen. 

Der Europäische Rat hat am 24. und 25. März 2011 erklärt, dass die "Sicherheit aller kerntechnischen Anlagen der EU [...] mittels einer umfassenden und transparenten Risiko- und Sicherheitsbewertung ("Stresstest") überprüft werden" soll. Für diesen EU-Stresstest erarbeitete und veröffentlichte am 13. Mai 2011 die Gruppe der kerntechnischen Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten ENSREG (European Nuclear Safety Regulators Group) die Methodik, den Umfang und den Ablaufplan. Detaillierte Anforderungen zu Inhalt und Struktur des Berichts sowie zu den vorgesehenen Überprüfungsmissionen (Peer Reviews), die im Verlauf des Frühjahrs 2012 durchgeführt wurden, wurden am 11. Oktober 2011 von ENSREG verabschiedet. 

2. Inhalt des Stresstests

Inhaltlich ist der Stresstest eine Überprüfung von Atomkraftwerken vor dem Hintergrund des Ereignisses in Fukushima. Er beinhaltet somit eine Überprüfung der Auslegung der Anlagen sowie eine Einschätzung ihrer Robustheit. Der Überprüfung werden daher drei Schwerpunktthemen vergleichbare Szenarien zugrunde gelegt, für die unabhängig von den Wahrscheinlichkeiten die Reaktion der Anlage zu untersuchen ist:

i) Externe Ereignisse:

  • Erdbeben,
  • Überflutung und
  • extreme Wetterbedingungen

ii) Ausfälle von Sicherheitsfunktionen:

  • Sukzessiver Ausfall aller Stromversorgungen,
  • Ausfall der Wärmeabfuhr und die Kombination beider
  • Ereignisse

iii) Maßnahmen und Vorgehen bei schweren Unfällen:

  • Maßnahmen und Vorgehen bei Ausfall der Kernkühlung,
  • Maßnahmen zum Schutz der Unversehrtheit des Sicherheitsbehälters bei einer Kernschmelze und
  • Maßnahmen und Vorgehen bei Ausfall der Kühlung des Brennelement-Lagerbeckens
  • Bericht über die Ergebnisse des Stresstests

Ausgangspunkt für die nationalen Berichte sind die von den Betreibern der Atomkraftwerke vorgelegten Berichte gemäß den Vorgaben von ENSREG. Im ersten Teil dieser Berichte werden die Lage der Standorte sowie die Charakteristiken der Anlagen beschrieben. Hinzu kommen eine Beschreibung des Umfangs der probabilistischen Sicherheitsanalysen und deren wesentliche Ergebnisse und ein Überblick über die wesentlichen Sicherheitssysteme. Im zweiten Teil der Berichte werden für die jeweiligen Szenarien zunächst die generellen Auslegungsanforderungen der Länder beschrieben. Es folgen eine Beschreibung der Auslegung der Anlage und ein Vergleich mit den Anforderungen. Im Weiteren ist dann die Ermittlung der Sicherheitsmargen über die Auslegung hinaus gefragt sowie eine Abschätzung wann mit einem Versagen zum Beispiel der Kernkühlung zu rechnen ist. Auf diese Weise soll die Robustheit der Anlage vor dem Hintergrund extremer Szenarien eingeschätzt werden. 

Der nationale Bericht fasst die Ergebnisse der Betreiberberichte sowie die Bewertungen der in den teilnehmenden Staaten zuständigen Aufsichtsbehörden zusammen und zieht ein Fazit zur bestehenden Auslegung und Robustheit der Anlagen. Über die Erarbeitung der Stresstests war bis zum 15. September 2011 ein Fortschrittsbericht zu erstellen. Bis zum 31. Dezember 2011 war der Abschlussbericht anzufertigen. Er wurde vom Bundesumweltministerium termingerecht der Europäischen Kommission übermittelt.

Die Berichte aller EU-Mitgliedstaaten sind auf der Seite der European Nuclear Safety Regulators Group (ENSREG) eingestellt. Die deutschen Betreiber von Atomkraftwerken haben ihre Berichte zu dem EU-Stresstest auf ihren eigenen Internetseiten veröffentlicht; die Verknüpfungen sind in der Anlage zum deutschen Bericht zum EU-Stresstest enthalten. 

Die nationalen Berichte aller teilnehmenden Staaten waren Ausgangspunkt für die gegenseitigen Überprüfungen im März/April 2012 (Peer Reviews). Das Ergebnis des Peer Reviews in Deutschland kann der Anlage des Gesamtberichtes der ENSREG und der EU-Kommission entnommen werden.

3. Der EU-Stresstest in Deutschland

Das Bundesumweltministerium, die zuständigen Aufsichtsbehörden der Bundesländer, und die Betreiber der deutschen Atomkraftwerke einigten sich am 30. Juni 2011 auf die Modalitäten der Durchführung des EU-Stresstests für die deutschen Atomkraftwerke. Dieses Datum gilt gleichzeitig als Referenzdatum für den Anlagenzustand aller sich im Leistungsbetrieb befindlichen 17 deutschen Atomkraftwerke, unabhängig von dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Moratorium und dem Erlöschen der Berechtigung zum Leistungsbetrieb ab dem 6. August 2011 für acht der 17 Anlagen aufgrund des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes. Der 30. Juni 2011 ist außerdem Referenzdatum für den Anlagenzustand des sich im Rückbau befindenden Atomkraftwerks Obrigheim, in dem noch Brennelemente gelagert werden. 

Der EU-Stresstest ist in Deutschland zusätzlich zu der Sicherheitsüberprüfung durch die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) durchgeführt worden. Er zeigt auf, dass für die drei zentralen Sachthemen (Externe Ereignisse, Strom- und Kühlwasserausfall, Notfallmaßnahmen) bereits bei der Errichtung der Anlagen konservative und robuste Designanforderungen verwirklicht wurden. Schon die RSK hatte festgestellt, dass die deutschen Anlagen für konkrete ausgewählte Aspekte zum Teil hohe Robustheitsgrade aufweisen. Der deutsche Bericht zum EU-Stresstest zeigt insbesondere im Bereich des Notfallschutzes aber auch Möglichkeiten für sicherheitstechnische Verbesserungen der Atomkraftwerke auf. Diese wurden inzwischen in allen deutschen Anlagen umgesetzt. Im deutschen Bericht zum EU-Stresstest wurden neben Untersuchungen zu den drei genannten Schwerpunktthemen sowie zum Einfluss von Unfällen in benachbarten Anlagen auch die Aussagen der RSK zu zivilisatorischen Einwirkungen wie Flugzeugabsturz, Gasexplosionen außerhalb der Anlage und terroristische Angriffe dargestellt. Die Darstellungen gehen damit über den in der EU festgelegten Rahmen hinaus. 

4. Gegenseitige Überprüfungen der Stresstests

Für den sich anschließenden Überprüfungsprozess wurden Review Teams aus technisch erfahrenen Vertretern von Aufsichtsbehörden aus den teilnehmenden Staaten zusammengesetzt. Die Überprüfung bestand aus einer Auswertung der nationalen Berichte, aus thematischen Anhörungen der teilnehmenden Staaten und aus Missionen in die Teilnehmerstaaten. Im Februar 2012 wurden so genannte "Topical Peer Reviews" durchgeführt. Hierbei wurden die Ergebnisse der Mitgliedstaaten getrennt zu den drei genannten Schwerpunktthemen durch die Expertenteams kritisch hinterfragt. Diese Reviews erfolgten in den Gebäuden der EU-Kommission in Luxemburg.

Die Ergebnisse aus den drei Topical Peer Reviews wurden in die so genannten Country Reviews im März und April eingebracht. Die Country Reviews fanden in den jeweiligen Ländern statt, die dem Review unterzogen wurden, und erbrachten als Ergebnis eine Gesamtschau der Situation in den Mitgliedstaaten. Bestandteil dieser Country Reviews war jeweils auch ein Besuch in einem Atomkraftwerk, um die diskutierten Maßnahmen vor Ort zu erläutern. In den Country Review Reports sind auch Vorschläge eingearbeitet, wie Verbesserungen zum Beispiel durch Anlagenänderungen und Nachrüstungen, oder durch weitere Untersuchungen erreicht werden können. In Deutschland fand der Country Review vom 19. bis 23. März 2012 in Bonn statt, an einem der Tage wurde das Atomkraftwerk Grafenrheinfeld besucht. 

Der EU Stresstest hat erstmals eine gemeinsame Überprüfung aller Atomkraftwerke in Europa durch gegenseitige Überprüfungen erreicht. Dieses Vorgehen hat Einblicke in wichtige sicherheitstechnische Eigenschaften und Merkmale der europäischen Atomkraftwerke und in die anlageninternen Notfallschutzmaßnahmen in einem bisher nicht gekannten Maß erbracht. Insgesamt wurden von allen Beteiligten in einem bisher einmaligen und überaus erfolgreichen Verfahren mehr als 500 Personenjahre aufgewendet werden. 

Die Ergebnisse der gegenseitigen Überprüfung wurden im April 2012 durch ENSREG verabschiedet (ENSREG Summary Report; Peer review report, Stress tests performed on European nuclear power plants). Der Abschlussbericht wurde zusammen mit den nationalen Berichten der 17 teilnehmenden Staaten veröffentlicht. Eine gemeinsame Erklärung der ENSREG und der Europäischen Kommission zu den Ergebnissen der EU-Stresstests und dem Peer-Review-Prozess und zum weiteren Vorgehen findet sich auf der Seite der ENSREG.

5. ENSREG Aktionsplan

ENSREG hat am 31. Juli 2012 einen Aktionsplan "Follow-up of the peer review of the stress tests performed on European nuclear power plants" für die Aktivitäten auf der europäischen Ebene nach dem EU-Stresstest verabschiedet und veröffentlicht. Dieser Aktionsplan sah vor, als wesentliches Element bis zum Jahresende 2012 nationale Aktionspläne zu erstellen und zu veröffentlichen und sie im Frühjahr 2013 unter allen Teilnehmerstaaten des Stresstests zu diskutieren. Art und Umfang der Maßnahmen waren dabei in der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die einzelnen Atomkraftwerke festzulegen. Es waren auch weitere Anlagenbesuche für die Bestandsaufnahme von bereits in die Wege geleiteten Verbesserungsmaßnahmen auf Grund des EU-Stresstests vorgesehen. Diese Anlagenbesuche erfolgten im September 2012, die Berichte hierzu sind auf der Internetseite von ENSREG unter dem Titel "Follow-up fact finding site visits" veröffentlicht. In Deutschland hat ein solcher Besuch im Atomkraftwerk Gundremmingen stattgefunden. 

6. Bericht der Europäischen Kommission zum Ergebnis des Stresstests

Am 4. Oktober 2012 legte Energiekommissar Oettinger einen Bericht der Europäischen Kommission zu den Ergebnissen des Stresstests vor. Die Kommission wertete die Ergebnisse des Stresstests aus und stellte ihre Überlegungen zur Weiterentwicklung des europarechtlichen Rahmens zur nuklearen Sicherheit dar. Der Bericht der Kommission wurde ohne Abstimmung mit den nationalen Atomaufsichtsbehörden erarbeitet und stellt im ergänzenden Staff Working Document die Ergebnisse des Stresstests zusätzlich zu den gemeinsam von ENSREG und der Kommission beschlossenen Dokumenten dar.

Für die deutschen Anlagen notierte die Kommission im "Staff Working Document" fehlende Notfallvorschriften, für einige Anlagen fehlende Erdbebeninstrumentierung und unzureichende Erdbebenauslegung. Hierzu ist festzustellen, dass Notfallvorschriften in allen deutschen Atomkraftwerken in Form der Notfallhandbücher seit vielen Jahren vorhanden sind; die angeblich fehlenden Vorschriften beziehen sich auf noch zu erstellende zusätzliche anlageninterne Handlungsanweisungen. Alle deutschen Anlagen sind für ein standortspezifisches Bemessungserdbeben ausgelegt. Dadurch ergeben sich Unterschiede zwischen den Anlagen auch hinsichtlich der Erdbebeninstrumentierung. Die Erdbebeninstrumentierung war – entgegen der Darstellung der Kommission – ursprünglich nicht Gegenstand des EU-Stresstests, sie wurde allerdings im Peer-Review-Prozess behandelt.

7. Aktivitäten nach dem EU-Stresstest

7.1 Aktivitäten in Deutschland, Nationaler Aktionsplan

Das Bundesumweltministerium beauftragte die RSK, die Ergebnisse des EU-Stresstests für die deutschen Atomkraftwerke auszuwerten und bei ihren weiteren Beratungen über mögliche Verbesserungen der Sicherheit zu berücksichtigen. Die RSK hat ihre Empfehlung am 27. September 2012 beschlossen und veröffentlicht. Das Bundesumweltministerium übermittelte sie an die zuständigen Behörden der Länder. 

Die RSK-Empfehlung sowie die bereits seit Februar 2012 vorliegende Weiterleitungsnachricht der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) waren Grundlage für die noch zu ergreifenden sicherheitstechnischen Bewertungen und Maßnahmen. Das Bundesumweltministerium hat auf dieser Grundlage zusammen mit den zuständigen atomrechtlichen Behörden der Länder den nationalen Aktionsplan entsprechend den Vorgaben von ENSREG aufgestellt. Dieser wurde in englischer Sprache zum Jahresende 2012 an ENSREG übermittelt und auf der Internetseite von ENSREG eingestellt. In deutscher Sprache ist der Aktionsplan auf der Seite des Bundesumweltministeriums zugänglich. Der Aktionsplan zeigt auf, dass alle Atomkraftwerke Maßnahmen vorwiegend im Bereich Notfallschutz ergriffen haben. Viele dieser Maßnahmen sind bereits realisiert, weitere werden im Rahmen der atomrechtlichen Aufsichtsverfahren umgesetzt. 

7.2 ENSREG Workshop zu den Aktionsplänen

ENSREG richtete vom 22. bis 26. April 2013 unter deutscher Leitung einen gemeinsamen Workshop aus, bei dem die teilnehmenden Staaten ihre Pläne erläuterten und den Stand der Umsetzung der Ergebnisse des europäischen Stresstests darlegten. Ziel war es, dass die teilnehmenden Staaten unter Beibehaltung ihrer nationalen Verantwortlichkeit für die nukleare Sicherheit sich gegenseitig auf einen möglichst harmonisierten Stand der Risikominderung gegenüber extremen Ereignissen in Atomkraftwerken verständigen. 68 Expertinnen und Experten aus 21 europäischen Mitgliedstaaten, der Ukraine und der Schweiz sowie elf Personen mit Beobachterstatus aus drei weiteren Staaten (Armenien, Kanada und Taiwan) und der IAEO nahmen teil. Es wurden Erfahrungen ausgetauscht und die kommenden Herausforderungen innerhalb der europäischen Staaten benannt. In transparenter Weise wurde aufgezeigt, dass Lehren aus dem Reaktorunfall in Fukushima gezogen werden und mit der Umsetzung notwendiger Maßnahmen bereits begonnen wurde. Der Abschlussbericht des Workshops wurde Ende Mai von ENSREG gebilligt und am 10. Juni auf der Internetseite von ENSREG veröffentlicht. Im April 2015 fand in Brüssel ein zweiter Workshop zu den nationalen Aktionsplänen statt. Ziel des Workshops war die gegenseitige Information der teilnehmenden Staaten zum Umsetzungstand der ausgewiesenen Maßnahmen sowie die Diskussion von technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Erhöhung der kerntechnischen Sicherheit. Es zeigte sich, dass viele Staaten die Umsetzung der Maßnahmen ihrer nationalen Aktionspläne bereits abgeschlossen haben beziehungsweise bis 2016 abschließen werden. Wenige Staaten erläuterten, dass die Umsetzung mehr Zeit in Anspruch nehmen wird als ursprünglich geplant war, so dass im Einzelfall die Maßnahmen erst 2020 in den Anlagen umgesetzt sein werden. Die Fortschritte in den einzelnen Staaten wurden offen und konstruktiv aber auch kritisch nachfragend diskutiert. Die Zusammenfassung des Workshops wurde am 30. Juni 2015 von ENSREG veröffentlicht.

7.3 Ausblick

Alle europäischen Partnerstaaten sind davon überzeugt, dass der europäische Stresstest zu einer weiteren Verbesserung der nuklearen Sicherheit aller Anlagen in Europa beigetragen hat. Zukünftig wird es von Bedeutung sein, solche gemeinsamen und gegenseitigen Diskussions- und Prüfprozesse unter den europäischen Partnern weiter zu verfolgen. Daher sollen in Europa alle sechs Jahre sogenannte Topical Peer Reviews verpflichtend durchgeführt werden, in denen sich die europäischen Staaten zu ausgewählten Fragen der kerntechnischen Sicherheit austauschen und Verbesserungspotential im Hinblick auf die kerntechnische Sicherheit ihre Anlagen identifizieren.  Der erste themenbezogene Tropical Peer Review fand 2017 zum Thema Alterungsmanagement statt. 

Das Bundesumweltministerium engagiert sich in den europäischen Gremien und Gruppierungen, insbesondere in ENSREG, und wirkt darauf hin, dass in allen Staaten hohe Standards der nuklearen Sicherheit verwirklicht werden. In den bilateralen Gremien mit den Nachbarstaaten Belgien, Frankreich, Schweiz, Tschechische Republik, den Niederlanden und mit Österreich, in denen auch die jeweils angrenzenden Bundesländer vertreten sind, führt das Bundesumweltministerium eine gegenseitige Information und Diskussion aller anstehenden Fragen zur kerntechnischen Sicherheit der grenznahen Anlagen. Die Ergebnisse der Stresstests wurden in den Arbeitsgruppen der Kommissionen diskutiert. Grundsätzlich verbleibt die Verantwortung für den sicheren Betrieb der Anlagen in der Zuständigkeit der jeweiligen Staaten. 

Stand: 20.07.2022

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