Dialog KlimaAnpassung
Leben im Klimawandel gemeinsam meistern18. September bis 8. Oktober 2023

Rote Listen
Rote Listen gefährdeter Arten werden seit 1966 von der International Union for the Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN), einer weltweit tätigen Naturschutzorganisation mit Sitz in Gland (Schweiz) zu den weltweit gefährdeten Tier- und Pflanzen-Arten veröffentlicht und sind seit einigen Jahren auch jährlich aktualisiert im Internet einsehbar. Auch einzelne Staaten und die Bundesländer geben entsprechende Listen heraus und auch für großräumige staatenübergreifende Regionen wie zum Beispiel für Europa oder für den Ostseeraum wurden "Rote Listen" erstellt. Diese werden international auch als "Rote Bücher" bezeichnet.
Rote Listen gefährdeter Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Deutschlands wurden erstmalig 1996 und 1998 herausgegeben. Sie werden seither ständig überarbeitet und aktualisiert. So wurde am 6. Oktober 2009 in Berlin die "Rote Liste der gefährdeten Wirbeltiere Deutschlands, Band 1: Wirbeltiere" vorgestellt. Sie wird in einem Turnus von zehn Jahren unter Federführung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) zusammen mit zahlreichen ehrenamtlichen Expertinnen und Experten erarbeitet. Ferner wurde 2011 der Band 3 "Wirbellose Tiere, Teil 1" und Band 6 Teil 2: Flechten und Myxomyceten herausgegeben. Die Veröffentlichung der aktualisierten Roten Liste für die Meeresorganismen Deutschlands ist 2014 erfolgt. Die Herausgabe eines weiteren Bandes der Roten Listen zu weiteren "Wirbellosen Gruppen" ist für 2015 geplant.
Die Gefährdung von Tier- und Pflanzenarten wird durch die Einstufung in Rote-Liste-Kategorien wiedergegeben. Dabei bedeuten (nach der Roten Liste gefährdeter Pflanzen Deutschlands des Bundesamtes für Naturschutz 1996):
Kürzel | Kategorie |
---|---|
0 | ausgestorben oder verschollen |
1 | vom Aussterben bedroht |
2 | stark gefährdet |
3 | gefährdet |
R | extrem selten |
G | Gefährdung unbekannten Ausmaßes |
D | Daten unzureichend |
V | Vorwarnliste |
* | Ungefährdet |
- | Kein Nachweis oder nicht etabliert |
# | Nicht bewertet |
Die Rote Liste zum Gefährdungsgrad der Säugetiere, Brutvögel, Kriechtiere, Lurche und Süßwasserfische vermittelt ein Bild eines Ausschnittes der biologischen Vielfalt in Deutschland und gibt damit Hinweise auf Erfolge aber auch Misserfolge im Bereich des nationalen Artenschutzes. Gleichzeitig trägt sie aber auch dazu bei, den Gefährdungsgrad der heimischen Flora und Faune einer breiten Öffentlichkeit verständlich zu machen und stellt damit ein wichtiges Instrument zur Förderung der öffentlichen Umweltbewusstseinsbildung dar.
Die Rote Liste erfüllt eine Reihe von weiteren Zwecken. Dies sind insbesondere die Information der Öffentlichkeit über die aktuelle Gefährdungssituation der Arten, Argumentationshilfen für raum- und umweltrelevante Planungen, Datenquellen für gesetzgeberische Maßnahmen und für die Erstellung der internationalen Roten Listen sowie die Stärkung des politischen Stellenwertes des Natur- und Artenschutzes. Im Rahmen der CDB, des 2010-Ziels der europäischen Union und der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt, dient die "Rote Liste" dazu, zu erkennen und festzulegen, welche Maßnahmen Deutschland im nationalen und internationalen (grenzüberschreitenden) Artenschutz zu ergreifen hat, um negative Tendenzen im Bereich der Tier- und Pflanzenarten umzukehren.
Rote Liste Zentrum
Das Rote-Liste-Zentrum koordiniert die Erstellung der bundesweiten Roten Listen im Auftrag des BfN. Das Bundesumweltministerium fördert das Zentrum mit jährlich 3,1 Millionen Euro. Es wurde ab Dezember 2018 am Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Bonn etabliert und wird fachlich vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) betreut. In den Roten Listen wird der Gefährdungsgrad von über 30.000 Arten von Tieren, Pflanzen und Pilzen in Deutschland erfasst.
Das Rote-Liste-Zentrum unterstützt alle an der Erstellung der Roten Listen Beteiligten nicht nur allein in finanzieller Form, indem etwa Kosten für die Koordination, die Arbeitstreffen der Fachleute und andere unabdingbare vorbereitende Arbeiten übernommen werden. Auch eine beständige Kommunikation mit den Artenkennerinnen und -kennern soll das Zentrum gewährleisten. Die Einrichtung des Zentrums hat zentral zum Ziel, die Roten Listen für die Zukunft zu sichern und alle Beteiligten langfristig bestmöglich zu unterstützen. Entscheidend dabei ist, dass das Zentrum nach seiner Etablierung auch dauerhaft angelegt ist.
Das betreut die Rote-Liste-Koordinatoren sowie beteiligte Fachleute und soll den inhaltlichen Austausch unter ihnen fördern. Weiterhin hat das Rote-Liste-Zentrum die Qualitätssicherung, die Entwicklung und Pflege der Methodik und Werkzeuge sowie der Artenlisten zur Erstellung der Roten Listen übernommen. Das BfN, das die Erstellung der Listen bislang koordiniert hat, bleibt weiterhin Herausgeber der Publikationen und betreut das Rote-Liste-Zentrum fachlich.
Aufgrund des hohen Qualitätsanspruches an die Roten Listen, die stets umfangreicher werdenden Listen und die Tatsache, dass sich die Arbeit zum Teil auf immer weniger verfügbare Experten verteilt, steigt der Aufwand für diese Artenkennerinnen und -kenner.
Mit der Einrichtung des Rote-Liste-Zentrums wurde ein klares Signal gesetzt, dass ehrenamtliche Expertise weiterhin benötigt und auch unterstützt wird. Ziel ist es, Expertinnen und Experten damit besser in die Lage zu versetzen, ihr Wissen und ihre Kenntnisse auch an jüngere Menschen weiterzugeben in der Hoffnung, dass auch künftig der Erhaltungszustand möglichst vieler unserer Tiere, Pflanzen und Pilze weiterhin fundiert ermitteln werden kann.