BMUV hat am 23. Januar 2024 die offizielle Notifizierung über eine anstehende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) aus Finnland bezüglich der Laufzeitverlängerung (LZV) und Erhöhung der thermischen Leistung der Reaktorblöcke OLKILUOTO 1 (OL1) und OLKILUOTO 2 (OL2) entsprechend Artikel 3 der Espoo Konvention (Convention on Environmental Impact Assessment in a Transboundary Context) erhalten.
OL1 wurde 1978 und OL2 wurde 1980 in Betrieb genommen. Ursprünglich war ein Betrieb von 40 Jahren bis zum Jahr 2018 geplant, dieser wurde bereits bis zum Jahr 2038 auf 60 Jahre verlängert. Nun wird geprüft, den Betrieb bis 2048 oder alternativ bis 2058 zu verlängern. Der Standort befindet sich in der Gemeinde Eurajoki auf der Insel Olkiluoto.
In dem UVP-Verfahren werden folgende Optionen geprüft:
- Der Weiterbetrieb der Blöcke OL1 und OL2 mit der derzeitigen Kapazität bis 2048 (Opt. 1a) beziehungsweise 2058 (Opt. 1b)
- Der Weiterbetrieb mit erhöhter Kapazität bis 2048 (Opt. 2a) beziehungsweise 2058 (Opt. 2b)
- Der Weiterbetrieb bis zum Ende der aktuellen Betriebsgenehmigung im Jahr 2038 – Null-Option (VEO)
Informationen zur beabsichtigten Maßnahme, zum Projektinhaber, zur koordinierenden Behörde und zur zuständigen Behörde für die internationale Anhörung sind in deutscher Sprache dem UVP-Programm, Dokument für die internationale Anhörung/ Januar 2024 zu entnehmen.
Entsprechend den Regelungen des § 58 Absatz 5 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat BMUV die zuständigen Landesministerien über das geplante finnische Konsultationsverfahren informiert und das Beteiligungsinteresse an dem Verfahren erfragt.
Über das weitere Verfahren wird auf dieser Seite informiert.
Hinweis:
Die vorliegende Veröffentlichung von Informationen zu diesem Verfahren erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.