Der große Visionär Frei Otto ist tot

11.03.2015
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 050/15
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Zum Tode des Architekten Frei Otto erklärt Bundesbauministerin Barbara Hendricks:

Zum Tode des Architekten Frei Otto erklärt Bundesbauministerin Barbara Hendricks:

Wir trauern um Frei Otto. Mit ihm verliert unser Land einen Architekten von Weltruf, einen Visionär, der die Menschen mit seinen Ideen inspiriert hat. Sein nonkonformistisches Denken machte ihn zu einem herausragenden Vertreter der deutschen Architektur und Symbol des demokratischen Nachkriegsdeutschland.

Otto gestaltete zahlreiche Gebäude im In- und Ausland, die Monumente seines Stils und seiner architektonischen Kunst bleiben. Zusammen mit Günther Behnisch entwickelte er die berühmte Dachkonstruktion des Münchner Olympiastadions für die Spiele 1972. Neue Gebäudearten entwarf er mit dem Ziel, armen Menschen vor allem nach Naturkatastrophen und anderen Katastrophen zu helfen. Frei Otto war immer auch ein Teamplayer, seine Entwürfe entstanden in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und unter Einbeziehung der Nutzerinnen und Nutzer.

Der Architekt forschte sein Leben lang auf dem Gebiet der Leichtbauweise. Er entwickelte Pneu, Gitterschalen und Seilnetze. Ein eindrucksvolles Beispiel seiner leichten Konstruktionen ist die luftige und transparente Großvoliere im Münchner Tierpark Hellabrunn. Frei Otto arbeitete immer auch fachübergreifend. So nutzte er beispielsweise Erkenntnisse aus der Biologie für neue Konstruktionen, wie beim Entwurf eines Glockenturms für eine Kirche in Berlin nach dem Vorbild des Skeletts einer Kieselalge, und war damit ein Vorreiter der Bionik.

Posthum bekommt Frei Otto, der in Leonberg bei Stuttgart lebte, den renommierten Pritzker-Preis. Die Auszeichnung gilt als Nobelpreis für Architektur.

Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen und Freunden der Familie.

11.03.2015 | Pressemitteilung Nr. 050/15
https://www.bmuv.de/PM5958
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