Bundeskabinett beschließt Langfriststrategie für saubere Luft

22.05.2019
Porträtfoto von Bundesumweltministerin Svenja Schulze
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 082/19
Thema: Luft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Das Programm legt dar, wie mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung, die Luftqualität in Deutschland bis 2030 weiter verbessern will. Hauptziel ist ein deutlicher Rückgang von Feinstaub und seinen Vorläufersubstanzen.

Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat die Bundesregierung heute das nationale Luftreinhalteprogramm verabschiedet. Es legt dar, wie mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung, die Luftqualität in Deutschland bis 2030 weiter verbessern will. Hauptziel ist ein deutlicher Rückgang von Feinstaub und seinen Vorläufersubstanzen wie Ammoniak, die die Bildung von Feinstäuben begünstigen.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Die Luft ist heute deutlich besser als vor 20 oder 30 Jahren. Allerdings gibt es weiterhin gesundheitliche Risiken, vor allem durch Feinstaub. Dies hat zuletzt auch die Stellungnahme der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina bestätigt. Auch wenn die geltenden Feinstaubgrenzwerte derzeit so gut wie überall eingehalten werden, wollen wir die Belastung noch weiter verringern, um die gesundheitlichen Risiken zu senken. Darauf haben wir das Nationale Luftreinhalteprogramm ausgerichtet. Dabei zeigt sich: Klimaschutz und saubere Luft passen gut zusammen. Je klimafreundlicher wir unsere Energie produzieren, desto sauberer wird auch die Luft."

Folgende Maßnahmen sollen bis 2030 zu einem weiteren Rückgang der Luft- und insbesondere Feinstaubbelastung führen:

  • die 44. Bundesimmissionsschutzverordnung zur Minderung der Emissionen aus mittelgroßen Feuerungsanlagen
  • die neuen Vorgaben für die Abgasregulierung von PKW im Rahmen des RDE-Verfahrens;
  • der Ausstieg aus der Verstromung von Braun- und Steinkohle entsprechend dem Vorschlag der Kommission "Wachstum, Struktur und Beschäftigung";
  • die Anpassung der Technischen Anleitung Luft (TA Luft);
  • weitere Maßnahmen im Bereich des Anlagen- und Düngerechts.

Diese Maßnahmen bewirken einen langfristigen Rückgang von primärem Feinstaub sowie von anderen Schadstoffen, die zur Bildung von Feinstaub beitragen, so genanntem sekundären Feinstaub. Zu den Vorläufersubstanzen zählt vor allem Ammoniak. Dessen Emissionen sind seit 2005 sogar leicht angestiegen. Ammoniak entsteht unter anderem beim Düngen, etwa wenn die Düngemittel nicht schnell in den Boden eingearbeitet werden.

Die Überdüngung zu reduzieren ist nicht nur gut für die Luftqualität, sondern wirkt sich auch positiv auf den Erhalt der Artenvielfalt bei Pflanzen und Insekten aus. Insgesamt führt der Rückgang der Schadstoffbelastung zu weniger Gesundheitsrisiken durch die Außenluft.

Das Nationale Luftreinhalteprogramm zielt auf die langfristige (bis 2030) Minderung großräumiger Luftschadstoffbelastungen ab. Es steht daher nicht im direkten Zusammenhang mit der Debatte um NO2-Grenzwerte und mögliche Fahrverbote.

Die neue NEC-Richtlinie (RL (EU) 2016/2284) sieht für alle Mitgliedstaaten verbindliche nationale Reduktionsverpflichtungen für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxide (NOx), flüchtige organische Kohlenwasserstoffe außer Methan (NMVOC), Ammoniak (NH3) und primären Feinstaub (PM2,5) in den Jahren 2020 und 2030 gegenüber 2005 vor.

Die Mitgliedsstaaten der EU sind laut der NEC-Richtlinie dazu verpflichtet, ein Nationales Luftreinhalteprogramm vorzulegen, in dem dargestellt wird, wie die rechtlich verbindlichen Minderungsverpflichtungen erreicht werden sollen. Die Minderungsverpflichtungen, die ab 2020 gelten, kann Deutschland den Projektionen zufolge mit bereits beschlossenen Maßnahmen einhalten. Für die Einhaltung der Minderungsverpflichtungen ab dem Jahr 2030 sind mit Ausnahme von flüchtigen organischen Verbindungen aus Lösemitteln und Kraftstoffen (NMVOC) weitere Luftreinhaltemaßnahmen bis 2030 notwendig.

22.05.2019 | Pressemitteilung Nr. 082/19 | Luft
https://www.bmuv.de/PM8546
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