Praktikum im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

| Berlin/Bonn

Dienstsitz
Berlin/Bonn

Aufgrund bereits ausgelasteter Kapazitäten können Bewerbungen für einen Praktikumsplatz erst wieder ab dem 1. März 2024 eingereicht werden.

Das Bundesministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz bietet Studierenden Pflichtpraktikumsplätze in Bonn oder Berlin an. Für ein Praktikum wird eine steuerpflichtige Aufwandsentschädigung von 450,00 Euro brutto monatlich gezahlt. Die Betreuung von Schüler-Praktika wird im BMUV nicht angeboten.

Anforderungen

Das Praktikum

  • ist nach der Studien-/Prüfungsordnung für den Studiengang verpflichtend vorgeschrieben (sogenanntes Pflichtpraktikum)?

Sie studieren

  • an einer Hochschule, Fachhochschule oder Universität?
  • in einem Bachelor-, Aufbau- oder Masterstudiengang?

Sie sind

  • selbstständiges und zuverlässiges Arbeiten gewohnt?
  • engagiert, belastbar, kooperativ und teamfähig?
  • in der englischen Sprache in Wort und Schrift bewandert?

Sie verfügen

  • über gute IT-Kenntnisse (Outlook/Word/Excel)?
  • über Grundkenntnisse in der Umweltpolitik/Umweltrecht und Interesse an der Themenvielfalt des BMUV?

Wenn Sie diese Fragen mit Ja beantworten konnten, bewerben Sie sich doch bei uns.

Bewerbung

Senden Sie uns bitte möglichst vier Monate vorher folgende vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail zu:

  • Bewerbungsschreiben unter Angabe des konkreten Zeitraums und Alternative
  • Bewerbungsbogen
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie des Nachweises über die Hochschul- oder Fachhochschulreife
  • Nachweis, dass das Praktikum nach der Studien-/Prüfungsordnung verpflichtend vorgeschrieben ist (Auszug aus der Studienordnung)
  • Gültige Immatrikulationsbescheinigung

Wichtige Hinweise

Informationen zu den Fachabteilungen und den Dienstsitzen Bonn und Berlin entnehmen Sie bitte dem Organigramm des BMUV.

Insofern Ihre Universität, Fach-/ Hochschule formelle Anforderungen an die Praktikumsgestaltung stellt (beispielsweise zu konkreten Praktikumsinhalten oder an die Qualifikation der Betreuerinnen und Betreuer des Praktikums), geben Sie dies bitte in Ihrer Bewerbung an. Das BMUV übernimmt nicht die Verantwortung für die Erfüllung von Ausbildungsanforderungen in den einzelnen Prüfungs- oder Studienordnungen.

In Ausnahmefällen ist ein Praktikum nach vorheriger Absprache mit der Betreuerin / dem Betreuer auch im Rahmen des mobilen Arbeitens möglich.

Bei unvollständigen Bewerbungsunterlagen ist wegen der Vielzahl der Nachfragen keine Bearbeitung möglich.

https://www.bmuv.de/ST1938

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.