Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) über eine Endbestimmung für hochradioaktive und/oder langlebige Abfälle in Belgien

12.05.2020
Flagge von Belgien weht im Wind
Die belgische Nationale Einrichtung für radioaktive Abfälle und angereicherte Spaltmaterialien hat einen Planentwurf vorgelegt, der Vorschläge zum Umgang mit seinen hochaktiven und/oder langlebigen radioaktiven Abfällen enthält.

Die belgische Nationale Einrichtung für radioaktive Abfälle und angereicherte Spaltmaterialien (NERAS) hat einen Planentwurf vorgelegt, der Vorschläge zum Umgang Belgiens mit seinen hochaktiven und/oder langlebigen radioaktiven Abfällen enthält. Ziel ist die Isolation dieser Abfälle für viele Hunderttausende Jahre von Mensch und Umwelt mittels geologischer Endlagerung. Mit Verweis auf nationale Gesetze führt NERAS vom 15. April 2020 bis einschließlich zum 20. Juni 2020 eine Konsultation der Öffentlichkeit zum Planentwurf und zum Bericht über die entsprechenden Umweltauswirkungen durch. Informationen über die Möglichkeit, sich unmittelbar an dem Verfahren zu beteiligen, sind unter dem untenstehenden Link mit Ankündigung des Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens einschließlich Kontakt in Belgien zu finden.

Nähere Informationen und Erläuterungen zum Planentwurf sowie dessen Umweltauswirkungen sind über die unten angegebenen belgischen Quellen öffentlich einsehbar. In den dort veröffentlichten Unterlagen heißt es: "Der Planentwurf der NERAS ist ein politischer Vorschlag, der es ermöglicht, eine erste Entscheidung über die technische Lösung oder den endgültigen Bestimmungsort für hochradioaktive und/oder langlebige Abfälle in Belgien zu treffen. Darüber hinaus stellt er den Ausgangspunkt dar, um in Absprache mit allen Beteiligten, einen schrittweisen Entscheidungsprozess zu entwickeln."

Hinweise: NERAS nimmt bei dem Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren keinen Bezug auf die Espoo-Konvention und/oder die Frage einer grenzüberschreitenden Beteiligung. Die hier vorliegende Veröffentlichung von Informationen zum belgischen Verfahren erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

12.05.2020 | Meldung Umweltprüfungen UVP/SUP
https://www.bmuv.de/ME9038

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