Pressestatement von Svenja Schulze zum EU-Umweltrat in Luxemburg

23.10.2020
Svenja Schulze am Mikrophon
Svenja Schulze freut sich über die Ergebnisse des Treffens des EU-Umweltrates. So wurden umweltpolitische Entscheidungen zur Biodiversität und zum europäischen Klimagesetz auf den Weg gebracht.

Pressestatement der Vorsitzenden des Rates der Europäischen Umweltministerinnen und Umweltminister, Bundesumweltministerin Svenja Schulze, im Anschluss der Ratssitzung in Luxemburg.

"Es freut mich, dass ich Ihnen von den Ergebnissen des heutigen Ratstreffens der Umweltministerinnen und Umweltminister in Luxemburg berichten kann. Und das tue ich wirklich besonders gerne, weil es ein äußerst erfolgreiches Ratstreffen war.

Es macht mich froh, dass wir so konstruktiv, so kollegial und so ernsthaft Entscheidungen zu wichtigen umweltpolitischen Themen erreichen konnten. Besonders möchte ich die Beschlüsse zum Europäischen Klimagesetz und zur EU-Biodiversitätsstrategie 2030 hervorheben.

Gerade während der Pandemie bleibt die Europäische Zusammenarbeit besonders wichtig.

Ich freue mich daher besonders, dass so viele Kolleginnen und Kollegen trotz der schwierigen Pandemie-Bedingungen persönlich anreisen konnten, um Lösungen für die drängenden Probleme im Klima- und Umweltbereich zu finden.

Selbstverständlich haben wir alles getan, um die Gesundheit aller beteiligten bestmöglich zu schützen.

Was haben wir konkret beschlossen?

Wie Sie wissen, haben wir die Aufgabe, das Ziel eines klimaneutralen Europa bis 2050, auf das sich die Staats- und Regierungschefs im Dezember 2019 verständigt haben, rechtlich festzuschreiben, und zwar in einem Europäischen Klimagesetz.

Damit fällt also ein politisch enorm wichtiges Vorhaben in unsere Ratspräsidentschaft. Die Verhandlungen zu dem Gesetz-Entwurf in den letzten Wochen und Monaten waren sehr konstruktiv.

Ich bin sehr froh, dass es uns heute gelungen ist, eine Einigung der Mitgliedsstaaten zum Europäischen Klimagesetz zu erreichen – unter Ausklammerung der Höhe des neuen EU-Klimaschutzziels für 2030. Die Entscheidung zum konkreten Ziel haben wir nicht "vertagt", sondern diese war heute nicht möglich, weil die Staats- und Regierungschefs sich vor einer Woche darauf verständigt haben, dass sie sich zuvor – bei ihrem nächsten Treffen im Dezember – selbst mit dem Klimaschutzziel für 2030 befassen wollen. Sie haben aber bereits festgelegt, dass über das Ziel in jedem Fall noch in diesem Jahr entschieden wird, damit wir es nach den Regeln des Pariser-Klimaabkommens noch rechtzeitig an die UN übermitteln können.

Zudem schließen sich noch Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament an.

Es ist dabei klar, dass der Kommissionsvorschlag, die Emissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu verringern, die Grundlage der Debatte ist. Der Europäische Rat hat darauf ausdrücklich Bezug genommen.

Auf dem Weg zum treibhausgasneutralen Kontinent im Jahr 2050 haben wir heute jedenfalls einen wichtigen Meilenstein erreicht.

Das unterstreicht unseren Anspruch: denn als einer der leistungsfähigsten Wirtschaftsräume der Welt, sollte die Europäische Union mit gutem Beispiel vorangehen und – entsprechend den Vorgaben von Paris – noch in diesem Jahr ein neues ambitioniertes Klimaziel, das 2030-NDC – so heißen die Klimaziele in der UN-Sprache – einreichen. Das ist ein wichtiger Impuls, den wir fünf Jahre nach der Unterzeichnung des Pariser Abkommens setzen. Auch andere große Wirtschaftsregionen schauen auf uns.

Der zweite wichtige Beschluss, den wir heute gefasst haben, betrifft den Schutz der Biodiversität.

Die Biodiversitätsstrategie 2030 und eine ökologischere Agrarpolitik sind zentrale Bestandteile des European Green Deals. Der Schutz der Biodiversität hat damit endlich den Stellenwert, den er auch unbedingt haben muss.

Aus der Corona-Pandemie haben wir gelernt: Naturzerstörung ist die Krise hinter vielen anderen Krisen. Gute Naturschutzpolitik ist daher auch soziale und wirtschaftliche Vorsorge.

Wir sind sehr froh, dass wir die Ratsschlussfolgerungen zur EU-Biodiversitätsstrategie 2030 heute beschließen konnten und der Rat die Ziele der Strategie insgesamt unterstützt. Für die Umsetzung der neuen Ziele sind nun ausreichend Finanzmittel erforderlich.

Wir haben mit diesen Ratsschlussfolgerungen gezeigt, dass die EU beim Schutz der biologischen Vielfalt mit gutem Beispiel vorangeht.

Damit unterstreichen wir auch, dass wir eine Führungsrolle bei den internationalen Verhandlungen zu diesem Thema übernehmen wollen und dass wir aus der aktuellen Krise etwas gelernt haben. Der Schutz der biologischen Vielfalt ist kein "nice to have". Wenn wir unsere Natur zerstören, Ökosysteme und Arten in dem bisherigen Ausmaß verlieren, dann entziehen wir uns im wahrsten Sinne des Wortes die Lebensgrundlagen.

Deshalb muss bei uns und auch weltweit, die Landwirtschaft, die nicht nachhaltig wirtschaftet, wieder in Einklang mit den natürlichen Grenzen gebracht werden.

Wir haben heute einen großen Verhandlungserfolg der laufenden Präsidentschaft erreicht und sind voller Motivation, weitere ambitionierte Vorhaben in den kommenden Monaten voranzutreiben."

Wie geht es nun mit dem Ratsentwurf des Europäischen Klimagesetzes weiter?

Der Europäische Rat will auf seiner Sitzung am 11. Dezember abschließend über das EU-Klimaziel für 2030 beraten. Der Umweltrat wird am 17. Dezember den vollständigen Rats-Entwurf des Europäischen Klimagesetzes verabschieden: als "Allgemeine Ausrichtung des Rates". Der Trilog zwischen Europäischem Parlament, Rat und Europäischer Kommission entscheidet dann über die endgültige Fassung des Europäischen Klimagesetzes.

Gibt es jetzt schon einen Trilog zum Europäischen Klimagesetz?

Dazu sagte Bundesumweltministerin Schulze folgendes: "Der Umweltausschuss-Vorsitzende des Europäischen Parlaments, Pascal Canfin, hat die Bitte zu einem raschen Start der Trilog-Gespräche an uns herangetragen und auch der Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, hat sich dafür ausgesprochen. Aus dem Kreis der Mitgliedsstaaten haben wir sowohl positive Stimmen gehört, als auch die Frage, ob dies bereits jetzt ohne Festlegung des Klimaschutzziels schon sinnvoll ist. Ich werde das jetzt zügig mit den Mitgliedsstaaten weiter erörtern und dann auf das Europäische Parlament und die Kommission zugehen."

Welche Ziele legt die Biodiversitätsstrategie 2030 fest?

  • Gesetzlicher Schutz von mindestens 30 Prozent der Landfläche und 30 Prozent der Meeresgebiete der EU sowie strenger Schutz von mindestens einem Drittel der Schutzgebiete der EU, einschließlich aller verbleibenden Primär- und Urwälder der EU;
  • rechtlich verbindliche Ziele der EU für die Wiederherstellung der Natur;
  • besser Schutz von Bestäuber-Insekten wie Wild-Bienen;
  • Risiko und der Einsatz chemischer Pestizide soll um 50 Prozent und der Einsatz gefährlicher Pestizide ebenfalls um 50 Prozent verringert werden;
  • Verringerung des Düngemitteleinsatzes um mindestens 20 Prozent;
  • mindestens 10 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen sollen Bereiche mit großer biologischer Vielfalt aufweisen, mindestens 25 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen sollen ökologisch bewirtschaftet werden;
  • mindestens 25.000 Flusskilometer sollen als frei fließende Flüsse wiederhergestellt werden.

Welche Bedeutung haben die jetzt beschlossenen Ratsschlussfolgerungen zur Biodiversitätsstrategie?

Die neue EU-Biodiversitätsstrategie ist eine gute Grundlage, um die Position der EU beim Schutz der biologischen Vielfalt zu stärken, in Europa und global. Die jetzt beschlossenen Ratsschlussfolgerungen geben der Europäischen Kommission den notwendigen Rückenwind zur Umsetzung ihrer ambitionierten EU-Biodiversitätsstrategie. Es gibt jetzt breiten Rückhalt durch die Mitgliedstaaten, damit die EU eine globale Vorreiterrolle zur Bewältigung der weltweiten Biodiversitätskrise einnimmt. Damit ist ein zentraler Baustein des Europäischen Green Deal gesetzt und wir haben einen großen Verhandlungserfolg der Präsidentschaft erreicht. Was jetzt noch fehlt, ist eine ausreichende Mittelausstattung, um die Ziele der Strategie auch realistisch erreichen zu können.

Kampagnen

Deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020

Gemeinsam für mehr Umwelt- und Klimaschutz in Europa

23.10.2020 | Meldung EU-Ratspräsidentschaft
https://www.bmuv.de/ME9289

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