Öffentlichkeitsbeteiligung zum Standortauswahlverfahren für ein Endlager in der Schweiz

12.03.2018
Flagge von der Schweiz
Das Auswahlverfahren für ein Endlager in der Schweiz erfolgt in drei Etappen. Vor Abschluss der zweiten Etappe bestand für Behörden und Öffentlichkeit die Möglichkeit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen.

Das Auswahlverfahren für ein Endlager in der Schweiz erfolgt in drei Etappen. Vor Abschluss der zweiten Etappe bestand für Behörden und Öffentlichkeit die Möglichkeit, zu dem "Entwurf des Ergebnisberichts zu Etappe 2: Festlegungen und Objektblätter" Stellung zu nehmen.

Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE, heute "Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung" (BASE)) hat die Behörden und Öffentlichkeit in Deutschland beteiligt. Die Stellungnahme des BfE ist untenstehend und auf der Webseite des BASE verfügbar.

Als Ergebnis von Etappe 2 soll festgelegt werden, welche Standortregionen in Etappe 3 vertieft untersucht werden sollen. Im Entwurf des Ergebnisberichtes werden hierfür die Standortregionen Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost, die sowohl für ein Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle als auch für hochradioaktive Abfälle in Frage kommen, vorgeschlagen.

Weitere Informationen zum Standortauswahlverfahren für ein Endlager in der Schweiz finden Sie auf der Webseite der Expertengruppe Schweizer Tiefenlager sowie der Deutschen Koordinationsstelle Schweizer Tiefenlager.

12.03.2018 | Meldung Umweltprüfungen UVP/SUP

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