Informationen zur 18. Vertragsstaatenkonferenz zum Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten frei lebenden Tieren und Pflanzen (CITES)

16.08.2019
Herde afrikanischer Elefanten
Die 18. Vertragsstaatenkonferenz von CITES wird in Genf, Schweiz, ausgerichtet. Die Regierungsdelegationen der 183 Vertragsstaaten treffen sich dort vom 17. bis zum 28. August 2019.

Die ursprünglich für den Zeitraum 23. Mai bis 3. Juni 2019 in Colombo, Sri Lanka, geplante 18. Vertragsstaatenkonferenz (VSK) von CITES wurde aufgrund der Anschläge am Ostersonntag 2019 in Sri Lanka zunächst verschoben. Das Sekretariat und der Ständige Ausschuss werteten gemeinsam mit der sri-lankischen Regierung die Sicherheitslage aus und entschieden sich wegen weiterhin bestehender Sicherheitsbedenken dazu, die Konferenz in Genf, Schweiz, auszurichten. Die Regierungsdelegationen der 183 Vertragsstaaten treffen sich nun dort vom 17. bis zum 28. August 2019.

Ein hochrangiges Segment wird auf dieser 18. CITES VSK wegen der kurzfristen Verschiebung der Konferenz nicht stattfinden. Aus diesem Grund ist auch die Teilnahme der Bundesumweltministerin nicht vorgesehen. Deutschland wird wie alle anderen Vertragsstaaten auch auf Arbeitsebene vertreten sein. Der deutschen Delegation gehören außer BMU-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch Mitarbeitende des Bundesamtes für Naturschutz sowie ein Ländervertreter (HH) an.

Insgesamt liegen der Konferenz 56 Vorschläge zur Listung von Tier- und Pflanzenarten vor, bei denen es um den besseren Schutz oder die Lockerung von Schutzbestimmungen nach den Anhängen der Konvention geht.

Darüber hinaus stehen 104 Dokumente mit Entscheidungs- oder Resolutionsvorschlägen zur Debatte, zum Beispiel zur Wildereibekämpfung, zu Durchsetzungs- und Vollzugsfragen, zur rechtlichen Weiterentwicklung der Konvention, zur Zusammenarbeit von CITES mit anderen Institutionen sowie zu Schutzmaßnahmen für einzelne Arten jenseits von Listungen.

Ein Elefant und ein Nashorn . Weitere Informationen siehe Bildunterschrift

Inhaltliche Schwerpunkte für die Bundesregierung für die 18. Vertragsstaatenkonferenz:

1. Keine Lockerung von Elfenbein-Handelsverboten und Wilderei besser bekämpfen

Wie bei den vorangegangenen CITES-Konferenzen wird auch bei der 18. CITES VSK die exorbitante Wilderei bei Elefanten und Nashorn und der Elfenbein- beziehungsweise Nashornhornhandel im Fokus der Konferenz stehen. Die Bundesregierung wird sich unter anderem dafür engagieren, die Wilderei weiter und besser zu bekämpfen. Dafür darf es keine Lockerung der geltenden internationalen Handelsverbote geben.

  • Elfenbein- und Nashornhorn-Handelsverbote erhalten: Deutschland und die Europäische Union (EU) lehnen jede Lockerung der geltenden Elfenbein- und Nashornhorn-Handelsverbote ab (Listungsanträge acht bis zwölf). Streit wird es auf der Konferenz vor allem über den Umgang mit den Elefantenpopulationen des südlichen Afrikas (Namibia, Botswana, Zimbabwe, Sambia) geben. Zu diesen Populationen gibt es konkurrierende Anträge.
  • Einerseits gibt es einen Antrag zur "Hochlistung" der Elefantenpopulationen des südlichen Afrikas von Anhang II in Anhang I. Diesen Antrag lehnt Deutschland mit der EU ab, weil er in der Sache keine Verbesserung bringt und zugleich ein gravierendes Risiko von Verschlechterungen birgt. Hintergrund ist, dass die Bestandsentwicklung dieser Elefantenpopulationen eine Anhang I Listung nach den wissenschaftlichen Kriterien nicht rechtfertigt. Zudem gilt bereits wegen einer Fußnote zu diesen Populationen in Anhang II nach geltender Rechtslage ein vollumfängliches Verbot des kommerziellen Handels mit Elfenbein. Eine Aufnahme aller Elefantenpopulationen in Anhang I könnte somit diese Rechtslage nicht weiter verschärfen. Im Gegenteil bestünde dann sogar die Gefahr, dass die betroffenen Staaten anlässlich der Hochlistung einen völkerrechtlichen Vorbehalt einlegen könnten und damit rechtlich der Elfenbeinhandel aus diesen Ländern wieder möglich würde. Um eine Lockerung der derzeit geltenden Verbote zu verhindern, stimmt Deutschland daher der Hochlistung nicht zu,
  • Andererseits gibt es Anträge zur Streichung der Handelsbeschränkungen für die Elefantenpopulationen des südlichen Afrikas, die in Anhang II eingestuft sind. Diese Anträge würden eine Wiederaufnahme des kommerziellen Elfenbeinhandels erlauben. Deutschland und die EU sind gegen eine solche Lockerung des Handelsverbots mit Elfenbein und Nashornhorn und lehnen diese Anträge ab.
  • Keine Freigabe des kommerziellen Handels mit lebenden Nashörnern und Nashornjagdtrophäen: Für die Bundesregierung ist es wichtig, dass dieser von Namibia gewünschten Freigabe nicht zugestimmt wird. Solche Lockerungen wären angesichts der gegenwärtig grassierenden Wilderei eindeutig das falsche Signal. Wir befürchten, dass die Nachfrage steigt und durch vermehrte Ausfuhren von Jagdtrophäen des Nashornhorns weitere Möglichkeiten geschaffen werden, legales und illegales (aus Wilderei) stammendes Horn zu vermischen und damit die Herkunft gewilderter Hörner zu verschleiern.
  • Das Instrument der Nationalen Elfenbeinaktionspläne unter CITES nutzen und stärken: Sowohl Ursprungs-, Transit- und Zielländer von Elfenbein und Nashornhorn sind aufgefordert, die notwendigen Rechtsänderungen und Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen, um dem Problem Herr zu werden.

2. Seltene Amphibien und Reptilien vor Handel schützen

Deutschland und die EU sind oft Zielland seltener Amphibien und Reptilien, die im Internet und am Rande von Tierbörsen gegen hohe Erlöse verkauft werden. Die Bundesregierung versucht sich dieser Entwicklung entgegenzustellen, unter anderem indem wir für die 18. CITES VSK eine Reptiliengattung (Goniurosaurus spp., Listungsantrag 27) und zwei Amphibiengattungen (Paramesotriton spp. und Tylototriton spp., Listungsanträge 40 und 41), die vor allem aus China und Vietnam in großen Zahlen exportiert werden, zur Listung in Anhang II CITES vorgeschlagen haben. Daneben wird Deutschland mit der EU viele weitere Anträge zur Unterschutzstellung verschiedener Gecko-, Agamen- und Salamanderarten unterstützen.

3. Besserer Schutz durch Überfischung und Beifang bedrohter Haie und Rochen

Deutschland setzt sich seit Jahren erfolgreich für eine Verbesserung des Schutzes kommerziell genutzter und dadurch gefährdeter mariner Arten (vor allem Haie und Rochenarten) durch CITES Listungen und Implementierungsworkshops ein. Auch auf dieser 18. CITES VSK wird es ein Schwerpunkt für Deutschland sein, den Schutz der stark durch Überfischung und Beifang bedrohten Haie und Rochen (zum Beispiel durch Listung der Makohaie, Listungsantrag 42, ebenso auch 43, 44) zu verbessern.

4. Tropische Regenwälder vor Abholzung schützen

Ein weiteres wichtiges Anliegen der Bundesregierung ist es, das CITES Instrumentarium für den Schutz und die Verbesserung der Nachhaltigkeit stark gehandelter und dadurch gefährdeter tropischer Holzarten (zum Beispiel Palisander, Rosenholz) zu nutzen (Listungsanträge 53, 54). Die hohe Nachfrage nach Tropenhölzern durch den internationalen Handel beschleunigt die Abholzung tropischer Regenwälder, die insbesondere für die Möbelherstellung in Asien betrieben wird. Nachdem die wichtige Listung aller Palisanderarten auf der 17. CITES VSK als Nebeneffekt wegen der Betroffenheit von Musikinstrumenten den Vollzug und die Musikinstrumentenhersteller vor große Herausforderungen stellte, hat die EU gemeinsam mit Kanada, um den Vollzug zu entlasten und den Handel mit Musikinstrumenten nicht unnötig zu erschweren, eine Änderung der diesbezüglichen Ausnahmeregelungen (sogenannte Annotation #15) vorgeschlagen. Die zu ändernde Annotation #15 soll unter anderem Ausnahmen für fertige Produkte mit einem Holzanteil bis zu 500 Gramm sowie für fertige Musikinstrumente, -teile und fertige Musikinstrumenten-Zubehöre enthalten (vergleiche Listungsantrag 52).

5. Besserer Schutz gefährdeter Säugetierarten

Darunter fallen etwa die durch den Handel und Massensterben bedrohte Saigaantilope sowie der afrikanische Löwe und andere Großkatzen aus Afrika und Asien. Deutschland und die EU begrüßen in diesem Zusammenhang die von CITES und der Bonner Konvention zum Schutz wandernder wildlebender Tierarten (CMS) gemeinsam angestoßene Initiative zum Schutz von afrikanischen Großraubtieren (CITES-CMS African Carnivore Initiative). Ziel der Initiative ist es, den Schutz für die Arten Afrikanischer Löwe, Leopard, Afrikanischer Wildhund und Gepard zu verbessern und für diesen Zweck die Ressourcen und Instrumente von CITES und CMS synergetisch zu nutzen.

Über das Washingtoner Artenschutzübereinkommen

Dem Übereinkommen sind mittlerweile 183 Staaten beigetreten. CITES trat am 01. Juli 1975 in Kraft. Es regelt die Ein- und Ausfuhr von derzeit circa 35.000 bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Kerninstrumente des Übereinkommens sind Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten. Je gefährdeter die Art, desto strenger die Handelsbeschränkungen. Für bereits vom Aussterben bedrohte Arten (gelistet in Anhang I) ist der Handel grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich, zum Beispiel wenn keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden. Der größte Teil der vom Übereinkommen erfassten Arten ist noch nicht vom Aussterben bedroht, aber potentiell vom Handel gefährdet (Anhang II). Hier erlaubt das Übereinkommen den Handel, wenn er nachhaltig ist und nicht abträglich ist für den Erhalt der Art. In Anhang III sind schließlich Arten gelistet, deren Exporte die Staaten, in denen diese Arten vorkommen, besser kontrollieren möchten und hierfür die Unterstützung der anderen Vertragsstaaten benötigen.

16.08.2019 | Meldung Artenschutz

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https://www.bmuv.de/ME8672

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