Grenzüberschreitendes UVP-Verfahren zum geplanten Neubau eines neuen Atomkraftwerks (AKW) am Standort Sizewell C, Leiston, Suffolk (Großbritannien)

14.07.2020
Flagge von Großbritannien
Am Standort Sizewell C in Großbritannien ist die Errichtung eines neuen Atomkraftwerks (AKW) geplant.

Am Standort Sizewell C, nordöstlich der Stadt Leiston, in der Grafschaft Suffolk (Großbritannien) ist die Errichtung eines neuen Atomkraftwerks (AKW) geplant.

Vorgesehen sind zwei European Pressurised Reactors (EPR) mit einer elektrischen Leistung von insgesamt circa 3.240 Megawatt und einer geplanten Laufzeit von 60 Jahren, nördlich des bereits existierenden AKW Sizewell B an der Küste der Grafschaft Suffolks.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) wurde im Herbst 2019 erstmals von der zuständigen britischen Behörde über die Einleitung des Verfahrens einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß Espoo-Konvention unterrichtet. Das BMU hatte daraufhin die zuständigen Landesministerien entsprechend den Regelungen des Paragraph 58 Abschnitt 5 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) informiert und um Rückmeldung bezüglich Registrierungs- sowie Beteiligungsabsicht gebeten. Eine erste Registrierungsfrist zur Teilnahme am Espoo UVP-Verfahren war der 12. Dezember 2019.

Gemäß den Rechtsverordnungen zur Infrastrukturplanung (Umweltverträglichkeitsprüfung) von 2017 hatte die britische Regierung zuvor ein Screening-Verfahren in Bezug auf mögliche substantielle Umweltauswirkungen des Vorhabens auf Drittstaaten durchgeführt und kam zu einem negativen Ergebnis.

Am 8. Juli 2020 hat die britische Regierung das Bundesumweltministerium und die Öffentlichkeit unter Bezug auf die UN ECE Espoo Konvention über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im grenzüberschreitenden Rahmen und parallel auf das UN ECE Aarhus Übereinkommen über den Zugang zu Informationen in Umweltangelegenheiten über weitere Schritte zum mehrstufigen Beteiligungsverfahren "Sizewell-C-Projekt" informiert. Danach hat das britische Raumplanungsamt im Ministeriumsauftrag auch einen Antrag auf Erteilung einer Entwicklungsgenehmigung zur Prüfung zugelassen. Weitere Informationen hierzu sind in der untenstehenden britischen Presseerklärung enthalten (siehe untenstehendes Schreiben des Planning Inspectorate vom 8. Juli 2020).

Darüber hinaus informieren weitere Prüfdokumente über den AKW-Entwicklungsstand, darunter auch der Umweltbericht mit einer nicht-technischen Zusammenfassung.

Die Frist für die Registrierung der Öffentlichkeit als "betroffene Partei" für das gesamte weitere Genehmigungsverfahren endet am 30. September 2020 um 23:59 Uhr (GMT).

Die Öffentlichkeit in jedem anderen Staat, die an dieser geplanten Entwicklung interessiert ist, kann ihre Erklärung(en) zur Prüfung eines Antrags einreichen, indem sie sich als eine "betroffene Partei" registriert. Die einfachste Vorgehensweise hierfür ist das elektronische online Registrierungsformular. Nähere Einzelheiten hierzu sind auch der untenstehenden britischen Presseerklärung zu entnehmen. Bei Beteiligungsinteresse werden interessierte Private oder Vereinigungen gebeten, sich unmittelbar, am besten schnellstmöglich (auch einzusendende Stellungnahmen) zu wenden an:

The Planning Inspectorate
National Infrastructure Planning
Temple Quay house
2, The Square
Bristol, BS1 6PN
United Kingdom
Telefon: +44 (0) 303 444 5000
E-Mail: sizewellc@planninginspectorate.gov.uk 

Bitte beachten Sie, dass die Registrierung zur Teilnahme am weiteren Genehmigungsverfahren ein separater Prozess ist von dem am 8. Juli 2020 eingeleiteten Espoo UVP Verfahren. Parteien, die sich im Vorverfahren bereits als "betroffene Partei" hatten registrieren lassen, werden automatisch über den Fortschritt der Prüfung auf dem Laufenden gehalten, einschließlich aller Fristen für weitere Einreichungen.

Auch im Espoo-Kontext bitten die britischen Behörden zunächst um Registrierung als "betroffene Partei". Das Verfahren entspricht dem nationalen Beteiligungsverfahren. Einzelheiten zum Espoo UVP Verfahren sind der untenstehenden Advice Note 12 auf der Website des Planning Inspectorate's zu entnehmen.

Für das eröffnete Espoo UVP Verfahren nennt Großbritannien eine Konsultationsfrist bis 19. August 2020.

Entsprechend den Regelungen des § 58 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG n.F.) hat das BMU die zuständigen Landesministerien über den Fortgang des Neubauvorhabens "Sizewell-C-Projekt" informiert und um Mitteilung gebeten, ob sie sich registrieren lassen und an dem grenzüberschreitenden UVP Verfahren beteiligen möchten, beziehungsweise um Bestätigung ihres weiteren Beteiligungsinteresses als bereits registrierte Partei gebeten. Schleswig-Holstein hat vonseiten der Bundesländer die Federführung für die deutsche Beteiligung in diesem Verfahren übernommen. Über das Verfahren informiert Schleswig-Holstein im Internet und im UVP-Verbund-Portal über die untenstehenden Links.

Weitere Informationen über das Projekt können den unten angegebenen britischen Informationen entnommen werden.

14.07.2020 | Meldung Umweltprüfungen UVP/SUP
https://www.bmuv.de/ME8842

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