COVID-19: Schnelltests und Impfabfälle richtig entsorgen

18.03.2021
Medizinischer Abfall: Spritzen, Kanülen, Fläschen
Geht von gebrauchten Corona-Schnelltests oder von Impfabfällen eine Infektionsgefahr aus? Und wie sollten Abfälle, die beim Testen oder Impfen anfallen, entsorgt werden?

Geht von gebrauchten Corona-Schnelltests oder von Impfabfällen eine Infektionsgefahr aus? Und wie sollten Abfälle, die beim Testen oder Impfen anfallen, entsorgt werden? Zu aktuellen Fragen der Entsorgung von Abfällen aus Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 wurde nun eine Bund-/Länderempfehlung veröffentlicht.

Im Zuge der seit Anfang des Jahres eingeleiteten Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 durch Impfungen und Schnelltests fallen verstärkt Abfälle an, die sicher zu entsorgen sind. Damit verbundene Fragen, unter anderem ob bei der Handhabung von Abfällen aus der Verimpfung, zum Beispiel Resten von vektorbasierten Impfstoffen, gegebenenfalls besondere Risiken zu berücksichtigen sind, gilt es zu klären. Aus diesem Grund hat das Umweltbundesamt (UBA) gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut (RKI) unter Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, dem Paul-Ehrlich-Institut, den Umweltministerien der Bundesländer Baden-Württemberg, Niedersachsen und Thüringen und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Empfehlungen zum Umgang mit anfallenden Abfällen im Zusammenhang mit COVID-19 herausgegeben und diese über den Abfalltechnik Ausschuss der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) mit den Bundesländern abgestimmt.

Insgesamt sieht die Empfehlung keine besonderen Anforderungen an die Entsorgung von Abfällen aus Impf- und Testzentren vor: Für gebrauchte Impfstoff-Durchstechflaschen beziehungsweise gebrauchte Schnelltests, die in mobilen oder stationären Impf- und Testzentren im Zusammenhang mit der Eindämmung von COVID-19 anfallen, ist davon auszugehen, dass diese als nicht gefährliche Abfälle unter AS 18 01 04 eingestuft und gemeinsam mit Siedlungsabfällen entsorgt werden können. Beim Anfall von spitzen und scharfen Gegenständen (zum Beispiel Kanülen) sind bei der Abfallentsorgung die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen zu beachten und das Verletzungsrisiko durch eine bruch- und durchstichfeste Verpackung zu minimieren. Die Details können den zum Download bereitgestellten Entsorgungsempfehlungen entnommen werden.

Erstellt von Markus Gleis, Wissenschaftlicher Oberrat im Umweltbundesamt und Marc Thanheiser wissenschaftlicher Mitarbeiter und stellvertretender Leiter des FG 14 "Angewandte Infektions- und Krankenhaushygiene" beim Robert Koch-Institut unter Mitarbeit des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, dem Paul-Ehrlich-Institut sowie den Umweltministerien der Bundesländer Baden-Württemberg, Niedersachsen und Thüringen.

18.03.2021 | Meldung Kreislaufwirtschaft

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