BMU-Stellungnahme zu Äußerungen einiger Lungenärzte

23.01.2019
Mehrere Lungenärzte haben eine Stellungnahme veröffentlicht, in der sie Kritik an der Umweltbelastungsstudie des UBA üben und die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid in Zweifel ziehen. Das BMU nimmt hierzu Stellung.

Mehrere Lungenärzte haben heute eine Stellungnahme – und keine Studie, wie teilweise behauptet wird – veröffentlicht, in der sie Kritik an der Umweltbelastungsstudie des Umweltbundesamtes üben und die aktuellen Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid in Zweifel ziehen.

Dazu nimmt das Bundesumweltministerium wie folgt Stellung:

Die Gesetzgebung ist darauf ausgerichtet, dass alle Menschen überall wo sie sind und zu jeder Zeit, die Außenluft problemlos einatmen können –gesunde Menschen genauso wie Menschen mit Asthma oder ältere Menschen oder Kleinkinder, die besonders empfindliche Atemorgane haben.

Diesem Motiv folgen die Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub. Ihre Einhaltung verfolgt das Ziel, Menschen jederzeit und allerorts eine hohe Luftqualität zu garantieren.

Die Definition dieser Grenzwerte fußt auf einer soliden wissenschaftlichen Basis.

  • Es ist wissenschaftlich unumstritten, dass Luftschadstoffe wie Feinstaub und Stickoxide zu unterschiedlichen Reaktion im Körper führen können und die Lebenszeit verkürzen. Sie können Krankheiten befördern.
  • Der Jahresmittelwert für NO2 von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m3) ist aus Sicht der WHO am besten dafür geeignet, die Gesundheit aller Menschen zu schützen, auch empfindlicher Bevölkerungsgruppen und zwar bei einer dauerhaften Belastung mit Stickoxiden, wie sie in Städten vorkommen kann. Zum Vergleich: In der Schweiz liegt der Jahresmittelgrenzwert bei 30 µg/m3.
  • Die deutsche Gesellschaft für Pneumologie gibt an, dass es keinen belastbaren Schwellenwert gäbe, bei dem sich Erkrankungen vollständig ausschließen ließen und somit auch bei niedrigeren Werten unter dem Grenzwert gesundheitliche Belastungen möglich sind. Daher sei es wichtig zur Vorsorge niedrige Jahresmittelwerte zu wählen, um wirklich alle Menschen vor gesundheitlichen Belastungen zu schützen.

Der Grenzwert von NO2 von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m3) ist ein Jahresmittelwert. Das heißt, es ist durchaus verträglich für den Menschen auch höhere Stickoxid-Belastungen einzuatmen – allerdings für kurze Zeiten und nicht für alle Menschen dauerhaft. Das garantiert der niedrige Jahresmittelwert.

Er ist eine Art Qualitätsmaßstab für saubere Luft, weil er Menschen vor dem Einfluss langanhaltender hoher Schadstoffkonzentrationen in der Luft schützt. Der Grenzwert gilt in allen Mitgliedsländern der EU und wurde von dieser in einem breit angelegten Abstimmungsprozess beschlossen. Seit 2010 muss er eingehalten werden.

Zur Kritik an der Studie des UBA:

Die Studie beruht auf einer Vielzahl bereits publizierter wissenschaftlicher Untersuchungen. Ihr Ergebnis bestätigt den für den Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegten Grenzwert, dient aber keinesfalls als Grundlage für mögliche Dieselfahrverbote.

23.01.2019 | Meldung Luft | Berlin

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/ME8359

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