Vorschlag für eine Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG

Sonstige Beschlüsse

Downloads / Links

  • Richtlinientext

    RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

    Herunterladen PDF 221 KB, nicht barrierefrei

Der Boden ist eine im Wesentlichen nicht erneuerbare Ressource und ein äußerst dynamisches System, das zahlreiche Funktionen hat und für menschliche Tätigkeiten und das Überleben der Ökosysteme von grundlegender Bedeutung ist. Nach den verfügbaren Informationen zu urteilen, hat die Verschlechterung der Bodenqualität in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen, und es gibt Anhaltspunkte dafür, dassdiese Tendenz anhalten wird, wenn keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

Obwohl der gemeinschaftliche Besitzstand Bodenschutzbestimmungen umfasst, gibt es keine spezifischen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft zum Bodenschutz. Ziel des vorliegenden Vorschlags ist es, diese Lücke zu schließen und eine gemeinsame Strategie zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung des Bodens in dem Bestreben aufzustellen, Bodenschutzbelange in andere Politikbereiche einzubinden, die Funktionen des Bodens im Sinne einer nachhaltigen Nutzung zu erhalten, Gefahren für die Böden zu vermeiden und deren Folgen einzudämmen sowie geschädigte Böden soweit wiederherzustellen, dass wieder einen Funktionalitätsgrad erreicht wird, der im Hinblick auf die gegenwärtige und die künftige genehmigte Nutzung zumindest angemessen ist.

Aktualisierungsdatum: 01.09.2006

Verwandte Vorschriften

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/GE87

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.