Verordnung zur Änderung der chemikalienrechtlichen Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen durch Beschränkung des Inverkehrbringens lösemittelhaltiger Farben und Lacke

Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung

Verordnungen | ChemVOCFarbVÄndV

Nach abschließender Zustimmung des Bundesratsplenums am 22. März ist die Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung (ChemVOCFarbVÄndV) vom 10. April 2013 nunmehr im Bundesgesetzblatt (Teil I), Nummer 17, Seite 775 am 12. April verkündet worden und am 13. April 2013 in Kraft getreten.

Der mit der Änderungsverordnung insgesamt neugefasste Anhang III der ChemVOCFarbV enthält die Analysemethoden, mit denen insbesondere die Hersteller die Einhaltung der in der ChemVOCFarbV vorgeschriebenen Grenzwerte für flüchtige organische Verbindungen in bestimmten Farben und Lacken zur Beschichtung von Gebäuden sowie in Produkten der Fahrzeugreparaturlackierung überprüfen. Im Rahmen der Neufassung wird die Bezugnahme auf eine Analysemethode (ISO 11890-2) aktualisiert (Stand ist nunmehr das Jahr 2006) und zusätzlich eine einfachere, kostengünstigere Methode (ISO 11890-1 (2007)) neu aufgenommen.

Aktualisierungsdatum: 30.04.2013
https://www.bmuv.de/GE172

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.