Richtlinie 2004/42/EG über die Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aufgrund der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Farben und Lacken und in Produkten der Fahrzeugreparaturlackierung

sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/13/EG

Richtlinien | RL 2004/42/EG

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Zweck dieser Richtlinie ist es, den Gesamtgehalt an flüchtigen organischer Verbindungen in bestimmten Farben und Lacken sowie Produkten der Fahrzeugreparaturlackier ung zu begrenzen, um die aus dem Beitrag der flüchtigen organischen Verbindungen zur Bildung von bodennahem Ozon resultierende Luftverschmutzung zu vermeiden oder zu verringern.

Aktualisierungsdatum: 21.04.2004
https://www.bmuv.de/GE52

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