Verordnung über Kosten für Amtshandlungen der Bundesbehörden nach dem Chemikaliengesetz

Chemikalien-Kostenverordnung

Verordnungen | ChemKostV

Chemikalien-Kostenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2014 (BGBl. I Seite 591), diezuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I Seite 2615) geändert worden ist.

Aktualisierungsdatum: 17.07.2017
https://www.bmuv.de/GE750

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