Übereinkommen über nukleare Sicherheit

Multilaterale Vereinbarungen

Das Übereinkommen über nukleare Sicherheit ist auf deutsche Initiative nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl in den 1990er Jahren unter maßgeblicher Beteiligung der Bundesregierung zustande gekommen. Es trat am 24. Oktober 1996 in Kraft. Inzwischen haben 91 Staaten das Übereinkommen unterzeichnet (Stand: August 2021). Deutschland ist seit dem 20. April 1997 Vertragspartei.

Aktualisierungsdatum: 16.08.2021
https://www.bmuv.de/GE742

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