Mit der Richtlinie 2011/92/EU vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten wurde die ursprüngliche Fassung der UVP-Richtlinie (Richtlinie 85/337/EG) mit den Änderungen, die diese Richtlinie durch eine Reihe weiterer Richtlinien gefunden hatte (Richtlinie 97/11/EG, Artikel 3 der Richtlinie 2003/35/EG, Artikel 31 der Richtlinie 2009/31/EG), aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit in einer Richtlinie zusammengefasst (kodifiziert).