Mit der Richtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten wurde die UVP-Richtlinie geändert. Die Änderungen sind bis zum 16. Mai 2017 in nationales Recht umzusetzen.