Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben für die Genehmigung und die Überwachung von Industrie-Anlagen und für die Lärmaktionsplanung

abgeschlossene Vorhaben

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Drei Absender haben jeweils eine Stellungnahme übermittelt und der Veröffentlichung widersprochen.

Die europäische Richtlinie über Industrieemissionen und Änderungen an der europäischen Umgebungslärm-Richtlinie müssen in deutsches Recht umgesetzt werden.

Der "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben für die Genehmigung und die Überwachung von Industrie-Analgen und für die Lärmaktionsplanung" setzt einige Regelungen aus diesen europäischen Rechtsakten um.

Geändert werden das Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen sowie die Deponieverordnung.

Die Regelungen betreffen die Genehmigung und die Überwachung von Industrie-Anlagen und die Lärmaktionsplanung.

Die Ressortabstimmung erfolgt parallel zur Anhörung der Länder, Verbände und kommunalen Spitzenverbänden.

Der Referentenentwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und nicht abschließend rechtsförmlich geprüft.

Die Frist zur Einsendung von Stellungnahmen endete am 4. November 2020.

Aktualisierungsdatum: 27.10.2020
https://www.bmuv.de/GE912

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