Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer wasserrechtlichen Genehmigung für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser

und zur Änderung der Vorschriften zur Eignungsfeststellung für Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe

abgeschlossene Vorhaben | WHG §63

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Gegenstand des Gesetzentwurfs ist zum einen die Schaffung eines neuen Genehmigungstatbestands in Paragraph 60 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 WHG für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser. Es wird damit eine Regelungslücke geschlossen und die IE-RL insoweit vollständig in deutsches Recht umgesetzt. Darüber hinaus sind Änderungen bei der Eignungsfeststellung für Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe (Paragraph 63 WHG) vorgesehen.

Aktualisierungsdatum: 19.10.2016

Verwandte Vorschriften

https://www.bmuv.de/GE585

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