Der vorliegende Gesetzentwurf enthält in Paragraph 7c des Atomgesetzes neue Pflichten, inklusive Informationspflichten für die Genehmigungsinhaber kerntechnischer Anlagen. Im Rahmen der Ex-ante-Abschätzung ist bei pauschalierter, konservativer Betrachtung eine Nettobelastung für die Wirtschaft von wenigen tausend Euro pro kerntechnischer Anlage möglich.
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