Referentenentwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung

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Hinweis: Vier Absender haben eine Stellungnahme übermittelt und der Veröffentlichung widersprochen.

Mit dem Entwurf einer Vierten Änderungsverordnung zur Strahlenschutzverordnung soll das hohe Schutzniveau des Strahlenschutzes weiterhin umfassend gewährleistet und weiterentwickelt werden. Der Verordnungsentwurf greift fachlich bedingten Anpassungsbedarf auf, der sich vor allem aus vollzugsbedingten Erfahrungen ergeben hat. Daher betrifft die Vierte Änderungsverordnung unterschiedliche Regelungsbereiche der Strahlenschutzverordnung. Sie sieht beispielsweise die Einführung von wiederkehrenden Sachverständigenprüfungen für anzeigebedürftige Laseranlagen vor und ändert die Zuständigkeiten bei der Anerkennung von Fachkunde- und Kenntniskursen, auch um zukünftig Kurse im reinen Onlineformat abzudecken. Zudem soll die die Pflicht zur Vorlage eines Strahlenpasses für beruflich exponierte Personen entfallen, die in mehreren sogenannten fremden Anlagen beschäftigt sind, falls dort ein gemeinsam genutztes Dosiserfassungssystem vorhanden ist (zum Beispiel in Forschungszentren). Des Weiteren sollen zukünftig radioaktive Arzneimittel nur abgeben werden, wenn ihnen eine Dokumentation des Herstellers beigefügt ist, die die spezifische Aktivität und den Zeitpunkt ihrer Bestimmung für alle enthaltenen Radionuklide angibt.

Aktualisierungsdatum: 29.03.2023
https://www.bmuv.de/GE1002

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