Ein Absender hat eine Stellungnahme übermittelt und der Veröffentlichung widersprochen.
Durch die Verordnung über die Erfassung von Kfz-Energieverbrauchsdaten und ihre Übermittlung an die europäische Kommission soll die Vorgabe des Artikels 10 der EU-Durchführungsverordnung (EU) 2021/392 zur Erfassung von Energieverbrauchsdaten aus Pkw und leichten Nutzfahrzeugen im Rahmen der Hauptuntersuchung in deutsches Recht umgesetzt werden.