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Mit der geplanten Verordnung sollen Vorschriften geschaffen werden, die die Durchführung von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien ("Public-Viewing") über die Fußball-Europameisterschaft der Männer 2024 im Gastgeberland Deutschland auch dann rechtskonform ermöglichen sollen, wenn die Fußballspiele bis in die Nachtstunden nach 22 Uhr hineinreichen und dabei die bislang im Vollzug zugrunde gelegten Lärmschutzanforderungen in Abhängigkeit von den örtlichen Verhältnissen nicht eingehalten werden können.
Die beteiligten Kreise hatten bis zum 26. Februar 2024 Gelegenheit, schriftlich Stellung zu nehmen.