NiSV – Bekanntmachung der Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde für Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen

Gemeinsame Richtlinie des Bundes und der Länder mit Ausnahme des Landes Sachsen-Anhalt

Sonstige Vorschriften | NiSV

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Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat auf Grundlage der NiSV, in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), in Abstimmung mit den Bundesländern und unter Berücksichtigung von Stellungnahmen von Vertretern der Gewerbetreibenden, der Industrie und von Verbänden, Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde für Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen erarbeitet (Fachkunderichtlinie). Diese Anforderungen wurden erstmals am 25. März 2020 als Gemeinsame Richtlinie des Bundes und der Länder (mit Ausnahme des Landes Sachsen-Anhalt) im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Am 18. März 2022 wurde eine aktualisierte Fassung der Fachkunderichtlinie veröffentlicht. Der Schwerpunkt der Änderungen betrifft die neu gefassten Abschnitte 2.4 "Schulungsformen" und 2.6 "Aktualisierungskurse". Die wesentlichste Neuerung ist im Abschnitt 2.4 die Einführung der Möglichkeit, bestimmte Inhalte in virtueller Präsenz per Videokonferenz durchzuführen. In den Rahmenlehrplänen wurden diesbezüglich entsprechende Anpassungen vorgenommen.

Die Fachkunderichtlinie, in der die Anforderungen an Schulungen konkretisiert und die maßgeblichen Lerninhalte und Lernziele durch Rahmenlehrpläne spezifiziert werden, richtet sich zunächst an die Vollzugsbehörden, um so ein bundeseinheitliches Verwaltungshandeln zu ermöglichen. Sie richtet sich auch an interessierte Fachkreise, zum Beispiel zur Planung von Schulungen zum Erwerb der nach der NiSV erforderlichen Fachkunde.

Bitte beachten Sie auch die Veröffentlichung des Fachmoduls Akkreditierung NiSV.

Aktualisierungsdatum: 21.03.2022
https://www.bmuv.de/GE869

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