Gesetzesentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltinformationsgesetzes

abgeschlossene Vorhaben | UIG

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Hinweis: Eine Verbändeanhörung wurde nicht durchgeführt. Der ressortabgestimmte Referentenentwurf wurde unverändert als Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen.

Der Gesetzentwurf dient der ordnungsgemäßen Umsetzung der Vorgaben von Artikel 2 Nummer 2 der Umweltinformationsrichtlinie der Europäischen Union. Diese Richtlinie wird im Bundesrecht durch das geltende Umweltinformationsgesetz (UIG) umgesetzt.

Aktualisierungsdatum: 27.02.2018

Verwandte Vorschriften

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/GE580

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