Hinweis: Eine Verbändeanhörung wurde nicht durchgeführt. Der ressortabgestimmte Referentenentwurf wurde unverändert als Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen.
Der Gesetzentwurf dient der ordnungsgemäßen Umsetzung der Vorgaben von Artikel 2 Nummer 2 der Umweltinformationsrichtlinie der Europäischen Union. Diese Richtlinie wird im Bundesrecht durch das geltende Umweltinformationsgesetz (UIG) umgesetzt.