Elfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Emissionserklärungen) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2007 (BGBl. I Seite 289), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 9. Januar 2017 (BGBl. I Seite 42) geändert worden ist.
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