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National Verordnungen | BBodSchV

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

Diese Verordnung gilt für

  1. die Untersuchung und Bewertung von Verdachtsflächen, altlastverdächtigen Flächen, schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten sowie für die Anforderungen an die Probennahme, Analytik und Qualitätssicherung nach Paragraf 8 Absatz 3 und Paragraf 9 des Bundes-Bodenschutzgesetzes,
  2. Anforderungen an die Gefahrenabwehr durch Dekontaminations- und Sicherungsmaßnahmen sowie durch sonstige Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen nach Paragraf 4 Absatz 2 bis 5, Paragraf 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 des BundesBodenschutzgesetzes,
  3. ergänzende Anforderungen an Sanierungsuntersuchungen und Sanierungspläne bei bestimmten Altlasten nach Paragraf 13 Absatz 1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes,
  4. Anforderungen zur Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen nach Paragraf 7 des BundesBodenschutzgesetzes einschließlich der Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Materialien nach Paragraf 6 des Bundes-Bodenschutzgesetzes,
  5. die Festlegung von Prüf- und Maßnahmenwerten sowie von Vorsorgewerten einschließlich der zulässigen Zusatzbelastung nach Paragraf 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2 und Absatz 2 Nummer 1 und 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes.
Aktualisierungsdatum: 27.09.2017

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