Weniger Verpackungsmüll
FAQs
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In Deutschland fielen 2021 insgesamt 19,7 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an. Pro Kopf entspricht dies durchschnittlich 236,7 Kilogramm Verpackungsabfall. Seit 2010 ist der Verpackungsverbrauch nahezu kontinuierlich um insgesamt 23,1 Prozent gestiegen. Das zeigen die jüngsten Zahlen des Umweltbundesamts (UBA) zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungen in Deutschland. Private Haushalte verursachen von der Gesamtmenge über 8,8 Millionen Tonnen beziehungsweise 105,6 Kilogramm pro Kopf. Das sind 0,7 Prozent mehr als zum Vorjahr.
Stand:
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Die Gründe dafür sind vielfältig. Vor allem neue Konsumtrends sind dafür verantwortlich, zum Beispiel eine deutliche Zunahme des Außer-Haus-Verzehrs oder eine deutliche Zunahme des Versandhandels. Auch der Trend hin zu mehr Single-Haushalten und anspruchsvolle Hygienevorschriften tragen dazu bei. Darüber hinaus führte die Corona-Pandemie und die mit ihr verbundenen Schließungen der Gastronomie zu einem Anstieg des Take-away-Verkaufs. Erste Berichte aus der Entsorgungswirtschaft deuten darauf hin, dass es dadurch auch zu einem Anstieg der weggeworfenen To-go-Verpackungen gekommen ist.
Stand:
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Ab dem 3. Juli 2021 werden viele Plastikprodukte verboten sein, für die es bereits umweltfreundliche Alternativen gibt. Das Verbot betrifft Wegwerfprodukte wie Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik. Auch To-go-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher aus expandiertem Polystyrol dürfen nicht mehr auf den Markt kommen. Verboten sind dann außerdem alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff. Dieser zersetzt sich in besonders schwer zu entsorgende Mikropartikel, baut sich aber nicht weiter ab. Das Nähere regelt die Einwegkunststoffverbotsverordnung. Künftig wird die Europäische Kommission in regelmäßigen Abständen prüfen, ob die Liste der verbotenen Artikel erweitert werden kann.
Stand:
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Nicht für alle Einwegprodukte aus Kunststoff gibt es eine Alternative, weshalb sie derzeit nicht verboten werden können. Dennoch stellen sie ein potenzielles Umweltproblem dar. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher sie richtig entsorgen, sollen viele künftig ein spezielles Label tragen, das vor Umweltschäden durch Plastik warnt. Das Bundeskabinett hat dazu die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung auf den Weg gebracht, sie soll ebenfalls ab Juli 2021 gelten. Klar erkennbare Labels und Kennzeichnungen sensibilisieren die Menschen künftig für den bewussten Umgang mit Plastik.
Stand:
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Es können nur Einwegkunststoffprodukte verboten werden, für die es bereits in ausreichendem Maße geeignete Alternativen gibt. So sieht es die EU-Einwegkunststoffrichtlinie vor. Das ist für Einweggetränkebecher noch nicht flächendeckend der Fall. Die europarechtlichen Hürden für ein nationales Verbot sind sehr hoch.
Deutschland geht daher einen anderen Weg:
Um den Verbrauch von Einwegkunststoffverpackungen beim Take away-Konsum zu reduzieren, müssen seit dem 1. Januar.2023 Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen für unterwegs in Einwegkunststoffverpackungen oder To-Go-Getränke in Einwegbechern verkaufen, ihre Produkte künftig neben Einweg- auch in Mehrwegverpackungen anbieten. Überall sollen sich die Verbraucherinnen und Verbraucher für Mehrweg entscheiden können. Kleine Betriebe wie zum Beispiel Imbisse, Spätkauf-Läden und Kioske, in denen insgesamt fünf Beschäftigte oder weniger arbeiten und die gleichzeitig eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben, können anstelle des Angebots von Mehrwegalternativen den Kundinnen und Kunden ermöglichen, deren eigene Mehrwegbehälter zu befüllen. Diese Regelungen gelten für jede Art des Außer-Haus-Verkaufs, also unabhängig davon, ob die Kundinnen und Kunden das Essen vor Ort kaufen oder beispielsweise nach Hause geliefert bekommen.
Stand:
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Immer wieder wird eine Abgabe oder Steuer auf Einweggetränkeverpackungen gefordert, um die Preisdifferenz zwischen Einweg und Mehrweg zu erhöhen. Dadurch sollen Verbraucherinnen und Verbraucher Mehrweg bevorzugen. Für eine spürbare Lenkungswirkung müsste die Abgabe jedoch sehr hoch ausfallen und den Grundpreis des Getränks teilweise um das Doppelte bis Dreifache übersteigen. Solch eine drastische Preiserhöhung ließe sich mit dem Grundgesetz, das den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vorschreibt, nur schwer vereinbaren.
Stand:
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Einweg-Plastiktüten sind ein klassisches Wegwerfprodukt. 20 Minuten – länger wird so eine Tüte in der Regel nicht genutzt. Das ist Ressourcenverschwendung. Die Tüten werden oft unachtsam weggeworfen. Landen sie in der Umwelt und nicht in der gelben Tonne, überstehen sie dort viele Jahrzehnte. Im schlimmsten Fall richten sie bei Vögeln oder Meerestieren schwere Schäden an. Als Mikroplastik in der Nahrungskette kommen sie wieder beim Menschen an.
Zwar verschwindet die Plastiktüte mehr und mehr aus unserem Alltag. Dennoch werden noch immer Unmengen an Tüten verbraucht: Im Jahr 2021 waren 1,1 Milliarden leichter Plastiktüten in Deutschland im Umlauf. Um deren Verbrauch endgültig auf null zu bringen, ist in Deutschland das Inverkehrbringen leichter Plastiktüten seit dem 1. Januar 2022 komplett verboten.
Ab 2022 dürfen leichte Plastiktüten mit Wandstärken bis zu 50 Mikrometern nicht mehr in Umlauf kommen. Sehr leichte Plastiktüten, so genannte "Hemdchenbeutel" von weniger als 15 Mikrometern, werden nicht verboten. Diese Beutel sorgen für einen hygienischen Umgang mit offenen und leicht verderblichen Lebensmitteln wie zum Beispiel Fleisch- oder Wurstwaren. Für diesen Zweck gibt es bislang keine gute Alternative. Daher kämen infolge eines Verbots womöglich mehr (Vor-)Verpackungen auf den Markt, was zu einer Zunahme des Verpackungsmülls führen würde. Viele Handelsketten verzichten schon heute auf Verpackungen für lose Produkte, wo es möglich ist. Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von 50 und mehr Mikrometern wiederum sind vergleichsweise stabil und werden daher typischerweise als abfallvermeidende Mehrwegtaschen verwendet.
Stand:
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Am umweltfreundlichsten sind Mehrweg-Tragetaschen aus recyceltem Kunststoff oder aus Polyester. Natürlich sind auch mitgebrachte Beutel, Körbe, Rucksäcke gute Alternativen.
Bei Stoffbeuteln muss man darauf achten, dass sie entweder aus Recyclingmaterial stammen oder ihr Grundstoff aus der ökologischen Landwirtschaft kommt, zum Beispiel bei Flachs oder Baumwolle. Vor allem kommt es darauf an, dass sie oft wiederverwendet werden.
Papiertüten sind nicht wirklich besser als Einweg-Plastiktüten. Allerdings werden sie eher recycelt und landen selten in der Umwelt, wo sie auch nicht so lange verbleiben, weil die Papierfasern schnell zerfallen. Außerdem werden viele Papiertüten aus Recyclingpapier hergestellt. Wenn eine Papiertüte notwendig sein sollte, sollte man darauf achten, diese mehrfach zu nutzen.
Kunststoffe aus Pflanzen wie Zucker, Kartoffeln oder Mais sind nicht unbedingt umweltfreundlicher. Sie lassen sich kaum recyceln, und der Anbau von Pflanzen für die Kunststoffproduktion ist häufig mit verstärktem Pestizideinsatz verbunden und findet in Monokulturen statt. Gelangen sie in die Umwelt, verbleiben sie dort sehr lange und sind genauso schädlich wie Rohöl-Kunststoffe. Auch Tragetaschen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen sind nicht umweltfreundlich. Sie bauen sich in der Natur kaum ab und sie verleiten zu unsachgerechter Entsorgung. Auch im Biomüll haben diese Tüten nichts verloren.
Stand:
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Etwa die Hälfte der Verpackungsmaterialien wird deutschlandweit für Verpackungen eingesetzt, die bei privaten Endverbrauchern landen. Die andere Hälfte besteht aus industriellen Verpackungen oder in Logistikanwendungen. Der Handel ergreift bereits heute eigene Initiativen, um mehr Verpackung zu vermeiden. Zum Beispiel werden Bananen und Süßkartoffeln in Pilotversuchen auf der eigenen Schale mit einer Codierung versehen, die eine Art Preisschild und Herkunftsangabe darstellt.
Mehrere Supermarktketten und Hersteller haben auch bereits angekündigt, in den kommenden Jahren weniger Verpackungen einsetzen zu wollen, indem sie zum Beispiel auf wiederverwendbare Verpackungen für Frischwaren setzen. Wichtig ist zudem die Arbeit von Verbraucher- und Umweltschutzorganisationen, die regelmäßig auf unnötige Verpackungen hinweisen.
Auch in der Logistikbranche gibt es erste verschiedene Ansätze, die Menge an Verpackungsmaterialien weiter zu verringern. So wird geprüft, für welche Bereiche der Logistik Mehrwegverpackungen eingesetzt werden können, wie sie beim Handling von Briefpost oder bei der Blumenlogistik eingesetzt werden.
Stand:
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Eine Vielzahl an Mikroplastikpartikeln gerät bislang über Pflegeprodukte ins Abwasser und damit in die Meere und Meerestiere. Der sicherste Weg, um den gezielten Einsatz von Mikro-plastikpartikeln in möglichst vielen Produkten zu vermeiden, führt über das EU-Recht. Schließ-lich werden die betroffenen Pflegeprodukte wie auch andere Produkte mit Mikroplastik in der Regel im gesamten EU-Binnenmarkt gehandelt. Eine europaweite Verbots- beziehungsweise Beschränkungsregelung ist damit wesentlich wirksamer und rechtssicher.
Seit Herbst 2013 macht sich Deutschland für ein Verbot von Mikroplastikpartikeln mit schmirgelnder Wirkung ("abrasiv") in abwaschbaren Pflegeprodukten ("rinse-off") stark, Der seinerzeit begonnene nationale Kosmetikdialog war einer der Grundsteine für ein inzwischen auf EU-Ebene in Vorbereitung befindliches umfassendes Verbot für absichtlich zugesetztes Mikroplastik in Kosmetika, Farben und Medikamenten genauso wie beim Einstreumaterial von Kunstrasenplätzen. Die Mikroplastik-Beschränkung ist Teil der EU-Kunststoffstrategie. Sie wurde von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) entworfen. 2019 fand dazu ein ausführliches öffentliches Beteiligungsverfahren statt. Das Bundesumweltministerium hat durch seine Initiative für eine Selbstverpflichtung diese umfassende Beschränkungsregel für Mikroplastik befördert und beschleunigt.
Stand:
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Deutschland hat sich lange Zeit für strengere Regeln beim Export von Kunststoffabfällen eingesetzt. Seit dem 1. Januar 2021 gilt in Deutschland, der EU und vielen anderen Ländern der Welt eine verschärfte Regelung: Kunststoffabfälle, die vermischt oder verschmutzt sind, dürfen nicht mehr exportiert werden. Sortenreine Kunststoffabfälle hingegen sind ein wertvoller Rohstoff, weil sie sich leicht recyceln lassen. Daher dürfen sie weiterhin unter staatlicher Kontrolle gehandelt werden. Bei diesen Abfällen gibt es keinen Anreiz für unsachgemäße Entsorgung in der Umwelt, denn die Importeure haben dafür bezahlt.
Bereits seit 2019 geht Deutschland aber noch einen deutlichen Schritt weiter. Das Verpackungsgesetz enthält verschärfte Regelungen zur Kontrolle der ordnungsgemäßen Verwertung von Kunststoffverpackungen. Demnach ist die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ermächtigt, von den dualen Systemen den Nachweis einer ordnungsgemäßen Verwertung auch der exportierten Abfallmengen zu verlangen. Dies überprüft die ZSVR im Rahmen der jährlich gelieferten Mengenstromnachweise zu systembeteiligungspflichtigen Verpackungsabfälle. Darüber hinaus baut die ZSVR ein umfassendes Verpackungsregister auf, welches unter anderem den Bundesländern die Kontrolle von Exportwegen erleichtert. Schon heute zeichnet sich ein Trend ab: Verpackungsabfälle werden insgesamt immer öfter in Europa recycelt - und weniger nach Übersee exportiert.
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