Was soll mit dem Strukturstärkungsgesetz erreicht werden?
Mit dem Strukturstärkungsgesetz werden die strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" (KWSB) umgesetzt. Die Empfehlungen der KWSB haben gezeigt, dass der Kohleausstieg und Unterstützung der betroffenen Regionen parallel erfolgen müssen. Die anstehenden Veränderungen sind Chancen für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und Beschäftigte, für Umwelt und Klima. Sie bieten Chancen für neue Geschäftsmodelle, neue Jobs und eine Vitalisierung der Zivilgesellschaft. Dieser Prozess ist ein Beispiel dafür, wie man mit frühzeitigem und klugem Handeln erfolgreiche nachhaltige Strukturentwicklung anstoßen kann. Wir steigen nicht bloß aus der Kohle aus, sondern in eine moderne nachhaltige Energiewirtschaft ein.
Finanziell unterstützt der Bund die Kohle-Regionen bis 2038 mit einem Paket in Höhe von bis zu 40 Milliarden Euro.
- Davon erhalten die Länder 14 Milliarden Euro als Finanzhilfen, um in neue Beschäftigungsfelder und Wertschöpfungschancen der Zukunft zu investieren. Die Mittel können unter anderem für Digitalisierungsprojekte eingesetzt werden, für den Ausbau des Tourismus, für städtebauliche Aufwertungen sowie Innovationsprojekte im Bereich Klima- und Umweltschutz. Die Länder müssen diese Mittel mit mindestens zehn Prozent kofinanzieren.
- Weitere 26 Milliarden Euro stehen für verschiedene Projekte des Bundes und der einzelnen Ministerien in den Revieren zur Verfügung, die ebenfalls dem Aufbau neuer Arbeitsplätze und der Stärkung der wirtschaftlichen Strukturen dienen. Die Investitionen helfen den Menschen und Beschäftigten in den Regionen und sind eine Chance für die Zukunft der Reviere als attraktive Wohn- und Arbeitsstandorte.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung zugesichert, in den kommenden Jahren mindestens 5.000 neue und zusätzliche Arbeitsplätze durch die Ansiedlung von Bundesbehörden in den Kohlerevieren zu schaffen.