Schweizer Endlager für nukleare Abfälle nahe der Grenze zu Deutschland
FAQs
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Im schweizerischen wie auch im deutschen Standortauswahlverfahren geht es um den Standort mit der besten Sicherheit. Dabei spielt die Geologie die entscheidende Rolle. Die Nagra wird nun nachweisen müssen, dass Nördlich-Lägern der beste Standort ist. So sieht es das Standortauswahlverfahren in der Schweiz vor. Die vom BMUV 2006 ins Leben gerufene Expertengruppe Schweizer Tiefenlager (ESchT) wird nun in unserem Auftrag eine Einschätzung zur Nachvollziehbarkeit des Standortvorschlags erstellen und ihn bewerten.
Stand:
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Im schweizerischen wie auch im deutschen Standortauswahlverfahren geht es um den Standort mit der besten Sicherheit. Dabei spielt die Geologie die entscheidende Rolle. Die Nagra wird nun nachweisen müssen, dass Nördlich-Lägern der beste Standort ist. So sieht es das Standortauswahlverfahren in der Schweiz vor. Die vom BMUV 2006 ins Leben gerufene Expertengruppe Schweizer Tiefenlager (ESchT) wird nun in unserem Auftrag eine Einschätzung zur Nachvollziehbarkeit des Standortvorschlags erstellen und ihn bewerten.
Stand:
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Der Standortvorschlag in Nördlich Lägern stellt für die Gemeinden im Schweizer Grenzgebiet eine Belastung dar, zumal Oberflächengebäude bis auf zwei Kilometer an die deutsche Grenze herangebaut werden sollen. Aufgrund des grenznahen Standortvorschlags wird das Bundesumweltministerium (BMUV) gemeinsam mit dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) die Bevölkerung auf der deutschen Seite durch eine Informationsbroschüre (s. Anlage) und eine Informationsveranstaltung am 22. September 2022 in Waldshut informieren. Darüber hinaus bleibt Deutschland mit der Schweiz in engem Austausch. Die Expertengruppe Schweizer Tiefenlager (ESchT) wird nun die Plausibilität des Standortvorschlags überprüfen. Sollten im deutschen Standortauswahlverfahren grenznahe Regionen in Frage kommen, erfolgt eine vergleichbare grenzüberschreitende Beteiligung. Dies ist nicht nur gesetzlich vorgegeben, sondern für uns auch eine Selbstverständlichkeit.
Stand:
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Deutschland hat sich, ähnlich der Schweiz, für ein intensives, partizipatives, geologisch-wissenschaftliches Verfahren bei der Endlagersuche in Deutschland entschieden, damit die letztendliche Entscheidung auf wissenschaftlicher Grundlage erfolgen kann, die Bevölkerung von Anfang bis Ende einbezogen und aktiv beteiligt wird und so der gesamte Prozess der Entscheidungsfindung transparent ist. Nur so schaffen wir die Grundlage für die Akzeptanz der Entscheidung. Das Standortauswahlgesetz gibt uns dafür ein ehrgeiziges Ziel vor: Bis Ende 2031 soll das Auswahlverfahren abgeschlossen und ein Endlagerstandort festgelegt sein. Dieses Ziel ist richtig und wichtig. Und die Bürgerinnen und Bürger haben auch einen Anspruch auf ein zügiges und transparentes Verfahren. Gerade für die Beteiligung der Öffentlichkeit muss aber beim Auswahlverfahren ausreichend Zeit vorhanden sein. Wir sind uns bewusst, dass die sorgfältigen wissenschaftlichen Untersuchungen und Prüfungen Zeit brauchen.
Stand:
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Der Zeitplan steht nach wie vor und sieht einen Abschluss des Auswahlverfahrens bis 2031 vor. Es ist wichtig, dass der Standort mit der besten Sicherheit gefunden wird. Dies ist eine schwierige Aufgabe, die nicht überstürzt werden darf. Gründlichkeit muss hier vor Schnelligkeit gehen. Es darf jedoch auch keine ungerechtfertigten Verzögerungen geben, da sich die hochradioaktiven Abfälle momentan in Zwischenlagern befinden und die Anwohnerinnen und Anwohner der Anlagen nicht auf Dauer dadurch belastet werden dürfen. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) überprüft daher gegenwärtig den Zeitplan für das Standortauswahlverfahren.
Stand:
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Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat in Ihrem Zwischenbericht Teilgebiete große Gebiete Deutschlands als mögliche Endlagerstandortregionen identifiziert. Demnach kommen zurzeit rund 54 Prozent Deutschlands in Frage; die 90 ausgewiesenen potentiellen Regionen (sogenannte Teilgebiete), die nun weitere untersucht werden, sind in drei potentielle Wirtsgesteine unterteilt; es kommen hierbei Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein, wie Granit, in Frage. Nur kleine Gebiete in der Nähe zur Schweizer Grenze wurden als Teilgebiet identifiziert.
Stand: