Richtige Entsorgung von Medikamenten
FAQs
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Die richtige Entsorgung von Medikamenten ist einfach, wird jedoch auf kommunaler Ebene unterschiedlich geregelt: In vielen Orten können Sie alte Medikamente über die Restmülltonne entsorgen, in einigen Orten wie Berlin nur über Schadstoffmobile oder Recyclinghöfe. Unter www.arzneimittelentsorgung.de können Sie sich informieren, wie die richtige und umweltschonende Entsorgung in Ihrem Wohnort gehandhabt wird. Auch manche Apotheken beteiligen sich freiwillig an der Rücknahme. Für die Entsorgung von Medikamenten für Haustiere gelten die gleichen Regeln. Die Rückgabemöglichkeiten für spezielle Arzneimittel, zum Beispiel von Krebsmedikamenten, erfragen Sie bitte bei Ihrem Arzt, Apotheker oder Ihrem Abfallentsorger.
An einen Ort jedoch gehören alte Medikamente oder Medikamentenreste sicher nicht: In die Toilette, den Abfluss oder die Spüle.
Stand:
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Die je nach Kommune unterschiedlichen Entsorgungswege (graue Restmülltonne, Schadstoffsammelstelle, Recyclinghof oder Apotheke) garantieren den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine sichere sowie flächendeckende Entsorgungsmöglichkeit. Alte Medikamente sind Siedlungsabfall. Als Siedlungsabfall bezeichnet man Abfälle aus privaten Haushalten und vergleichbaren Einrichtungen sowie hausmüllähnliche Abfälle (zum Beispiel aus Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen). Die Entsorgung des Hausmülls liegt ausschließlich in der Zuständigkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Dies sind in der Regel die Kommunen.
Stand:
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Die Bewirtschaftung der Gewässer liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Bundesländer. In Deutschland gibt es etwa 9.400 Kläranlagen verschiedener Größen, die über mehrere Reinigungsstufen verfügen. Mit Hilfe der Reinigungsstufen werden viele der sich in der Kläranlage befindlichen Medikamentenwirkstoffe eliminiert. Je nach Wirkstoff gibt es dabei große Unterschiede. Die Länder prüfen die Gewässerzustände und entscheiden vor Ort, wenn eine Nachrüstung von Kläranlagen nötig ist.
Stand:
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Ein Risiko für die menschliche Gesundheit besteht nicht, da die gemessenen Konzentrationen der Wirkstoffe von Medikamenten in der Umwelt unterhalb der therapeutisch wirksamen Dosen liegen. Zudem liegen sie bei Tierarzneimitteln unterhalb der maximal zulässigen Rückstandsmengen in Nahrungsmitteln.
Stand:
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Für Medikamente, für die nach 2006 eine Zulassung beantragt wurde, wird eine sogenannte Umweltrisikobewertung durchgeführt. Da niemandem ein wirksames Medikament vorenthalten werden soll, wird bei einer negativen Umweltrisikobewertung die Zulassung in der Regel nicht versagt. Allerdings werden bei der Umweltrisikobewertung wichtige Daten über das Umweltverhalten von Arzneimitteln gewonnen, die auch für den Gewässerschutz relevant sind.
Stand:
Umweltaspekte bei der Zulassung von Tierarzneimitteln (externe Webseite)
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Obwohl es in Deutschland kein alle Stoffe umfassendes Monitoring gibt, wurden bei Forschungsprojekten und Untersuchungsprogrammen alle wichtigen Wirkstoffklassen nachgewiesen, besonders häufig aber:
- jodierte Röntgenkontrastmittel
- das Antiepileptikum Carbamazepin
- das Schmerzmittel Diclofenac
- das Antibiotikum Sulfamethoxazol
- Lipidsenker (Medikamente zur Einstellung von Cholesterinwerten)
- Beta-Blocker (Blutdrucksenker)
- synthetische Hormone (beispielsweise Antibabypille)
Stand:
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Tierarzneimittel, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden, werden von Tieren über den Kot und Urin ausgeschieden. Dies geschieht im Stall oder auf der Weide. Zudem gelangen die Wirkstoffe über die Düngung mit Gülle auf die Felder. Von Weiden können die Wirkstoffe in das Grundwasser versickern oder durch Starkregen von Feldern in Flüsse und Seen gespült werden.
Bei der Zulassung von Medikamenten für Tiere wird seit 1998 eine sogenannte Umweltrisikobewertung durchgeführt. Fällt diese negativ aus, kann hier die Marktzulassung aus Gründen des Umweltschutzes versagt werden.
Stand: