Nitratbericht
FAQs
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Der Nitratbericht erfasst die Werte eines speziellen Messnetzes für Nitrateinträge aus der Landwirtschaft in das Grundwasser. Die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie soll damit kontrolliert werden. Es wird daher auch als Belastungsmessnetz bezeichnet und ist Teil des EU-Nitratmessnetzes. Ein so ausgewähltes Sondermessnetz erscheint für den Bericht besonders geeignet, da sich an Grundwassermessstellen mit hoher Nitrat-Ausgangsbelastung die Wirksamkeit der Gegenmaßnahmen am besten aufzeigen lässt. Das Belastungsmessnetz ist als Sondermessnetz jedoch nicht repräsentativ für eine Beschreibung der allgemeinen Nitratsituation im oberflächennahen Grundwasser in der Bundesrepublik.
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Nein. Für eine allgemeine Beschreibung der Nitratbelastung in Deutschland ist das so genannte EUA-Messnetz der Europäischen Umweltagentur besser geeignet. Dieses umfasst einen deutlichen größeren Radius mit rund 1200 Messstellen. Die Überschreitung der Qualitätsnorm von > 50 mg/l für den aktuellen Berichtszeitraum ist in 18 Prozent der dargestellten EUA-Messstellen aufgetreten.
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Für Nitrat im Grundwasser gilt in der EU ein Grenzwert von 50 mg/l.
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Es gibt drei Messnetze für Nitrat im Grundwasser jeweils mit unterschiedlichen Zielen:
- Netz 1 bezieht sich auf die EG-Wasserrahmenrichtlinie. Bei der Wasserrahmenrichtlinie werden die einzelnen Grundwasserkörper von den Bundesländern hinsichtlich ihrer Verunreinigung oder Belastung mit Schadstoffen bewertet. Diese Ländermessnetze weißen eine hohe Dichte an Messstellen auf. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse hat das Bundesumweltministerium im Gewässerbericht 2016 veröffentlicht.
- Netz 2 dient zur Berichterstattung an die EU-Umweltagentur in Kopenhagen. Das im Jahr 2015 überarbeitete Messnetz der Bundesländer umfasst nun etwa 1200 Messstellen. Hier geht es darum für ganz Deutschland flächen- und nutzungsrepräsentative Daten zur Nitratbelastung im Grundwasser zu erhalten. Laut diesem Messnetz weisen 18 Prozent der Messstellen Werte über 50 mg/l Nitrat aus (siehe Nitratbericht 2016).
- Netz 3 dient zur Berichterstattung an die EU-Kommission bezüglich der Effektivität der Maßnahmen unter der EG-Nitratrichtlinie. Die Richtlinie hat zum Ziel die Stickstoffeinträge aus landwirtschaftlichen Quellen in die Gewässer zu verringern bzw. vorzubeugen. Die Maßnahmen nach EG-Nitratrichtlinie sind in einem Aktionsprogramm enthalten, welches in Deutschland im Wesentlichen aus der Düngeverordnung besteht. Um zu überprüfen, ob die Maßnahmen zu abnehmenden Stickstoffeinträgen aus landwirtschaftlichen Quellen in das Grundwasser geführt haben, wurden für den jüngsten Nitratbericht von 2016 die landwirtschaftlich beeinflussten Messstellen des Messnetzes für die Berichterstattung an die EU-Umweltagentur zum EU-Nitratmessnetz zusammengestellt. Dieses ist somit ein flächenrepräsentatives Teilmessnetz für die landwirtschaftlichen Einflüsse auf das Grundwasser mit ca. 700 Messstellen. Der Nitratbericht 2016 zeigte, dass an 28 Prozent der Messstellen Werte über 50 mg/l Nitrat festgestellt wurden und dass sich dieser Anteil seit dem vorherigen Berichtszeitraum von 2008-2011 nicht geändert hat.
- In den vorherigen Nitratberichten wurde für die Darstellung der Effektivität der Maßnahmen zur Minderung der Grundwasserbelastung ein sogenanntes Belastungsmessnetz verwendet. Das heißt, dass für die Messstellen bewusst Standorte ausgesucht worden sind, die aufgrund landwirtschaftlicher Tätigkeiten im Grundwasser hohe Nitratbelastungen aufwiesen. Damit waren die aufgrund der Aktionsprogramm-Maßnahmenumsetzung verringerten Stickstoffeinträge gut abbildbar. Dieses Messnetz umfasste zunächst 186 Messstellen, die sich über die Jahre auf 162 Messstellen verringerten. Jedoch kann mit einem Belastungsmessnetz keine Aussage über die Grundwasserbelastung in Deutschland getroffen werden. Um diese abzubilden, wurden bereits in den Nitratberichten von 2008 und 2012 zusätzlich zum Belastungsmessnetz, die Ergebnisse des Messnetzes zur Berichterstattung an die EU-Umweltagentur dargestellt.
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Die Bundesumweltministerin setzt sich im Rahmen der Naturschutzoffensive und des Klimaschutzplans 2050 generell für eine naturnahe und umweltverträglichere Landwirtschaft ein. Dazu gehören auch strengere Regeln für den Einsatz von Düngern und Gülle im Rahmen der Düngeverordnung. Dafür hat sich die Bundesumweltministerin seit Beginn der Legislaturperiode engagiert. In Teilen der Landwirtschaft herrschen nach wie vor Düngeprozeduren vor, die in bestimmten Regionen Deutschlands überhöhte Nitratwerten im Grund- und Oberflächenwasser hervorrufen. In der Düngeverordnung soll es so schnell wie möglich neue Vorgaben geben, die mittelfristig zu weniger Nitrat in den Gewässern führen sollen. Nähere Details dazu kann das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium geben. Außerdem spricht sie die Bundesumweltministerin für strengere Regeln für die Intensivtierhaltung aus, speziell für die Genehmigung der Stallanlagen. Dazu hat sie einen Gesetzesvorschlag gemacht, bei dem das Baurecht verschärft werden soll.
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Die Bundesregierung wird der EU-Kommission bis zum Januar 2017 eine Antwort auf die Klageschrift zukommen lassen. Um der Klage entgegen zu wirken, muss die Düngeverordnung rasch verschärft werden.
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Nein. Sauberes Trinkwasser ist eines unserer höchsten Schutzgüter. Für Trinkwasser gelten daher strenge Nitratgrenzwerte. Das Trinkwasser in Deutschland kann man ohne Bedenken trinken – insbesondere aus größeren Wasserversorgungen ist es flächendeckend sogar von exzellenter Qualität. Damit das so bleibt, muss das Grundwasser noch besser geschützt werden.