Richtlinie 91/676/EWG zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen

Nitratrichtlinie 1991

Richtlinien | RL 91/676/EWG

Ziel der Richtlinie 91/676/EWG des Rates ist der Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrate aus der Landwirtschaft.

Nach der Richtlinie sind Maßnahmen erforderlich, für deren Umsetzung die Mitgliedstaaten zuständig sind:

  • Überwachung des Oberflächenwassers und des Grundwassers
  • Ausweisung gefährdeter Gebiete beziehungsweise Anwendung auf dem gesamten Hoheitsgebiet
  • Aufstellung von Regeln der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft und von Aktionsprogrammen
  • Überprüfung der Ausweisung gefährdeter Gebiete und der Aktionsprogramme mindestens alle vier Jahre

Die Nitratrichtlinie ist eines der Schlüsselinstrumente für den Schutz der Gewässer vor der Nitratbelastung durch die Landwirtschaft.

Aktualisierungsdatum: 12.12.1991

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/GE105

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