Wird der Artenschutz durch die Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land aufgeweicht?
FAQMit dem vorgelegten Gesetzentwurf soll der Ausbau der Windkraft an Land naturverträglich beschleunigt werden, unter Wahrung ökologischer Schutzniveaus. Dies erfolgt über rechtsverbindliche Standardisierungen und Konkretisierungen, nicht aber über grundlegende Änderungen des existierenden Artenschutzrechts. Konkret ist vorgesehen,
- die Prüfung des artenschutzrechtlichen Tötungsverbots zu standardisieren,
- die Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme zu erleichtern, indem die Voraussetzungen für eine solche Ausnahme konkretisiert werden und
- das Repowering durch Standardisierung zu erleichtern, insbesondere indem bestehende Vorbelastungen des Standortes berücksichtigt werden. Dazu soll die Regelung des § 16b Abs. 4 Bundesimmissionsschutzgesetz, die sich auf die artenschutzrechtliche Prüfung zur Genehmigung einer Windenergieanlage bezieht, in das Bundesnaturschutzgesetz überführt werden.
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Windkraftausbau Artenschutz