Wie soll zukünftig in der EU verhindert werden, dass PFAS weiter in die Umwelt gelangen?

FAQ

Dies soll durch ein Zusammenspiel unterschiedlicher und aufeinander abgestimmter Maßnahmen und Regelungen erreicht werden. Ein Vorschlag zur REACH-Beschränkung von fluorhaltigen Feuerlöschschäumen, deren Einsatz in der Vergangenheit teilweise zu erheblicher Umweltkontamination mit PFAS führte, wurde bereits von den wissenschaftlichen Ausschüssen bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA positiv bewertet, weil hier eine Substitution aufgrund des Vorhandenseins von PFAS-freien Alternativen möglich ist. Nun ist es Aufgabe der EU-Kommission, einen formalen Regelungsvorschlag vorzulegen.

Zudem wird gerade auch eine differenzierte Beschränkung aller PFAS intensiv vorbereitet. Dazu haben die deutschen Behörden gemeinsam mit den Behörden aus Dänemark, den Niederlanden, Norwegen und Schweden ein Beschränkungsdossier erstellt, in dem der derzeitige Kenntnisstand über PFAS, ihre Wirkungen und Verwendungen zusammengestellt und bewertetet wird, das im Februar 2023 veröffentlicht wurde. Derzeit läuft hierzu die Phase der unabhängigen Bewertung durch die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA. Die Bundesregierung hat im Rahmen eines Spitzengesprächs mit der Chemie-Wirtschaft im Bundeskanzleramt Ende September 2023 unterstrichen, dass auch sie einen differenzierten Ansatz für erforderlich hält.

Informationen zu dem Beschränkungsverfahren von fluorhaltigen Feuerlöschschäumen 

Informationen zu dem umfassenden Beschränkungsverfahren zu PFAS (ECHA) 

Informationen zu dem umfassenden Beschränkungsverfahren zu PFAS einschließlich FAQ (REACH-Helpdesk der BfC) 

Presseinformation des Bundeskanzleramts zum dem Chemie-Spitzengespräch vom 27.09.2023 

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS)

Stand:

https://www.bmuv.de/FA1365

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