B.02 Wie kann ich den geforderten Fachkundenachweis erbringen?

FAQ

Näheres zu den Inhalten der Fachkundeanforderungen ist in Anlage 3 der NiSV dargelegt. Die Fachkunde kann durch die erfolgreiche Teilnahme an einer geeigneten Schulung erworben werden.

Das BMUV hat hierzu Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde für Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen erarbeitet (Fachkunderichtlinie). Diese Anforderungen wurden am 7. März 2024 als Gemeinsame Richtlinie des Bundes und der Länder im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 07.03.2024 B5). Für Ärztinnen und Ärzte sowie für die Berufe nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz gelten davon abweichend berufsrechtliche Regelungen.

Die Fachkunderichtlinie wurde auch im Internetangebot des BMUV veröffentlicht:

Fachkunderichtlinie 

https://www.bmuv.de/FA1441

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