Wie hoch wären die Strafzahlungen für Deutschland im Falle einer Verurteilung gewesen?

FAQ

Das drohende Zwangsgeld wäre im Falle einer Verurteilung Deutschlands im Zweitverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof mit der Festsetzung der Zahlung eines Pauschalbetrags von mindestens 17.248.000 EUR und einem täglichen Zwangsgeld in Höhe von bis zu 1.108.800 EUR ganz erheblich gewesen.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Düngeverordnung: Vertragsverletzungsverfahren

https://www.bmuv.de/FA1299

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