Wer ist für die Beseitigung von PFAS-Belastungen verantwortlich?
FAQGemäß dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sind sowohl die Verursachenden ("Handlungsstörer") als auch die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ("Zustandsstörer") verpflichtet, für die Beseitigung von Verunreinigungen zu sorgen.
Die jeweiligen Bundesländer sind für den Vollzug des Gesetzes verantwortlich und damit für den Umgang mit PFAS-Belastungen. Eine Herausforderung dabei ist, dass es bisher nur wenige bundeseinheitliche Prüfwerte für PFAS im Boden gibt. Zwar enthält die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sieben Prüfwerte für PFAS für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser, sie reichen im Vergleich zu der großen Anzahl der unterschiedlichen PFAS-Verbindungen nur beschränkt aus. In der Praxis bedeutet das, dass viele Fälle individuell bewertet werden müssen, was den Prozess erschwert.
Ein Forschungsprojekt des Umweltbundesamts arbeitet derzeit an einer Erweiterung der Prüfwerte für PFAS. Dessen Projektziel ist die Ableitung fachlich begründeter Bodenwerte für PFAS entsprechend der Anforderungen der BBodSchV für die Wirkungspfade Boden-Mensch (Direktpfad), Boden-Pflanze und Boden-Grundwasser, sowie optional auch Vorsorgewerte. Bis verbindliche, gesetzliche Vorgaben für Vorsorge-, Prüf- und Maßnahmenwerte für alle relevanten Belastungspfade vorliegen, bleibt die Gefährdungsabschätzung von PFAS-Belastungen eine Herausforderung. Als Vollzugshilfe dient vorübergehend der bundeseinheitliche Leitfaden zum Umgang mit PFAS belasteten Böden und Grundwasser. Dieser ist in fast allen Bundesländern zum Teil per Erlass eingeführt worden.
Belastung von Böden durch PFAS/PFC
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS)
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