Welche windkraftsensiblen Arten werden mit der geplanten Änderung des BNatSchG adressiert und welche nicht?

FAQ

Die Prüfung des artenschutzrechtlichen Tötungsverbots erfolgt anhand einer abschließenden Liste von 15 kollisionsgefährdeten Brutvogelarten (Einzelbrutpaare). Die Artenliste wurde gegenüber der Brutvogel-Liste der Landesumweltministerien aus dem sogenannten UMK-Prozess der Umweltministerkonferenz (UMK) um drei Arten erweitert (Kornweihe, Wespenbussard, Sumpfohreule). Die UMK-Liste ist Bestandteil des Beschlusses der Umweltministerkonferenz (UMK) zu "Windenergie und Artenschutz".

  • Brutvogelarten der UMK-Liste: Baumfalke, Fischadler, Rohrweihe, Rotmilan, Schreiadler; Schwarzmilan, Seeadler, Steinadler, Uhu, Wanderfalke, Weißstorch, Wiesenweihe

Für die Prüfung von Ansammlungen/Rastplätzen (auch von Brutkolonien) von Vögeln und die Prüfung von Fledermäusen ergeben sich keine Änderungen. Diese sind wie bisher nach den geltenden Regelungen von Bund und Ländern zu prüfen.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Windkraftausbau Artenschutz

https://www.bmuv.de/FA1834

Wege zum Dialog

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