Welche Schadstoffe werden durch die TA Luft begrenzt?

FAQ

Die TA Luft enthält Anforderungen für praktisch alle Schadstoffe, die von Industrieanlagen in die Luft emittiert werden können, mit Ausnahme von Treibhausgasen, die dem Emissionshandel unterliegen. Die betroffenen Schadstoffe reichen von den klassischen Massenschadstoffen Staub, Stickstoffoxiden und Schwefeldioxid über organische Verbindungen bis hin zu besonders gefährlichen Stoffen wie Dioxinen und Furanen sowie karzinogenen, mutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen.

Bei der Neufassung der TA Luft wird besonders großes Augenmerk auf Schadstoffe gelegt, die besonders gefährlich sind, wie beispielsweise auf Quecksilber oder krebserzeugende Stoffe, oder deren Minderung aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes besonders dringlich ist, wie beispielsweise Ammoniak.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft

Stand:

https://www.bmuv.de/FA1546

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