Welche Düngeregeln werden für Grünland eingeführt?

FAQ

Auf Acker- und Grünland darf vom 1. Dezember bis zum 15. Januar kein Festmist und Kompost ausgebracht werden. In mit Nitrat belasteten Gebieten wird ab 01. Januar 2021 eine Sperrfrist für Festmist und Kompost von drei Monaten gelten (1. November bis 31. Januar). Für alle anderen stickstoffhaltigen Düngemittel wird in mit Nitrat belasteten Gebieten ab 01 Januar 2021 auf Grünland eine Sperrfrist von vier Monaten gelten (01. Oktober bis 31. Januar) in denen die Ausbringung verboten ist. Die Aufbringung flüssiger organischer Düngemittel auf Grünland im Herbst ist auf 80 kg Gesamtstickstoff je Hektar und in roten Gebieten ab 01. Januar 2021 auf 60 kg Gesamtstickstoff je Hektar begrenzt. Für das Aufbringen phosphathaltiger Düngemittel auf Acker- und Grünland wird zu dem flächendeckend vom 1. Dezember bis zum 15. Januar eine Sperrfrist eingeführt. Außerhalb der Sperrfristen darf zukünftig auf gefrorenen Böden (Acker- und Grünland) generell nicht mehr gedüngt werden.

https://www.bmuv.de/FA1334

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