Was unternimmt die Europäische Union gegen Warenvernichtung?
FAQEine einheitliche EU-weite Regelung ist wirkungsvoller als eine rein nationale, um es Unternehmen schwieriger zu machen, die Vernichtung von Waren in andere Staaten zu verlagern, in denen bundesdeutsche Behörden nicht dagegen vorgehen können. Die EU-Kommission hat am 30. März 2022 einen Vorschlag für eine EU-Ökodesign-Verordnung ("EU-Regulation on Ecodesign for Sustainable Products" im Rahmen der "Sustainable Products Initiative" (SPI)) veröffentlicht. Die EU-Verordnung ist am 18. Juli 2024 in Kraft getreten und sieht in Artikel 25 ein Vernichtungsverbot für unverkaufter Ware vor. Die EU-Kommission hat sich dabei erkennbar an den Vorstellungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, namentlich der "Obhutspflicht" und der für diese vorgesehenen Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Rechtsverordnungen hinsichtlich von Transparenz- und Verhaltenspflichten orientiert, was nachdrücklich zu begrüßen ist.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Warenvernichtung
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