Was passiert, wenn der Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheidet: Nimmt er die Karte inklusive Unterschriftberechtigung mit?

FAQ

Die Signaturkarte wird zwar auf den Mitarbeiter ausgestellt, aber vom Arbeitgeber finanziert. Der Arbeitgeber kann deshalb bestimmen, ob die Signaturkarte mitgenommen werden darf. Falls das qualifizierte Zertifikat Angaben über die Vertretungsmacht für den Arbeitgeber enthält, wäre das Zertifikat allerdings zu sperren, da die Unterschriftsberechtigung mit dem Ausscheiden aus dem Unternehmen erloschen ist. In diesem Fall kommt die Mitnahme daher nicht in Betracht.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
eANV - Verwendung von Signaturkarten

Stand:

https://www.bmuv.de/FA329

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