Was ist das Ziel der letzten Änderung der Bioabfallverordnung im Jahr 2022?
FAQKunststoffe machen heute den größten Teil der Fremdstoffe im Bioabfall aus. Sie zersetzen sich nach und nach zu Mikroplastik, verschmutzen die Bioabfälle und können über die daraus entstehende Komposterde in die Umwelt gelangen. Mit der neuen Vorgabe aus der Bioabfallverordnung (BioAbfV) sollen solche Verschmutzungen deutlich reduziert werden und damit auch die von Mikroplastik im Boden und im Wasser ausgehenden Gefahren für die Menschen und die Natur.
Um insbesondere die weitere Verbreitung von Kunststoffen in der Umwelt einzudämmen, gilt ab Mai 2025: Bioabfälle dürfen vor der Behandlung nur noch maximal 0,5 Prozent Kunststoffe enthalten. Nur wenn die Bioabfälle aus der Biotonne stammen, sind höchstens 1,0 Prozent Kunststoffe zulässig.
Die neue Regelung richtet sich gezielt an Aufbereiter, Bioabfallbehandler und Gemischhersteller von Bioabfällen – und nicht unmittelbar an Verbraucherinnen und Verbraucher. Aber natürlich sollen auch die Verbraucherinnen und Verbraucher Kunststoffe erst gar nicht in die Biotonne werfen – auch wenn diese als biologisch abbaubar beworben werden.
Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen (BioAbfV)
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