Wann ist ein Quittungsbeleg zu verwenden?

FAQ

Ein Quittungsbeleg ist zu verwenden, wenn Erzeuger, Einsammler oder Beförderer im Übergangzeitraum bis zum 31. Januar 2011 auf die qualifizierte elektronische Signatur verzichten. Auch danach ist ein Quittungsbeleg zu verwenden, wenn die elektronische Nachweisführung durch Störungen beeinträchtigt ist.

Verpflichtung zur elektronischen Nachweisführung 

Stand:

https://www.bmuv.de/FA302

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