Wann ist ein Quittungsbeleg zu verwenden?
FAQEin Quittungsbeleg ist zu verwenden, wenn Erzeuger, Einsammler oder Beförderer im Übergangzeitraum bis zum 31. Januar 2011 auf die qualifizierte elektronische Signatur verzichten. Auch danach ist ein Quittungsbeleg zu verwenden, wenn die elektronische Nachweisführung durch Störungen beeinträchtigt ist.
Verpflichtung zur elektronischen Nachweisführung
Enthalten in Fragen und Antworten zu
eANV - qualifizierte elektronische Signatur und deren Einsatz
Stand: